Anzeige wegen Beleidigung während eines Streits in einem privaten Skypechat?
Guten Tag! Ich hatte heute einen Streit mit meiner Ex-Freundin und bevor ich diese geblockt hatte habe ich sie beleidigt, diese beleidigungen waren "dummes Stück", "Ftze" und "M*sgeburt". Nun erhielt ich eine SMS von ihrem Vater in der mir mit einer Anzeige wegen "Nötigung und Beleidigung", jetzt weiß ich nicht wie ich darauf reagieren soll. Natürlich war es jetzt nicht gerade fein sie zu beleidigen, ich möchte hier keine Diskussion darüber halten, jedoch fielen diese Worte während eines Streits und nicht einfach aus heiterem Himmel. Kann mir da jetzt wirklich eine Geldstrafe drohen wegen Beleidigung in einem privaten Skypechat?
7 Antworten
Im Prinzip ist es durchaus möglich, dass du dafür eine Strafe erhälst. Oftmals werden Beleidigungsdelikte eingestellt, es kommt jedoch auch, je nach Staatsanwalt vor, dass diese Verfahren eben nicht eingestellt werden.
Theoretisch schon - praktisch halte ich das allerdings für nicht unbedingt wahrscheinlich.
Und mit Nötigung hat das von dir geschilderte nichts zu tun.
Beleidigungen sind zwar strafbar gem. § 185 StGB aber zur Anzeige gebracht werden die wenigsten. Die meisten die zur Anzeige gebracht werden, werden wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Die einzigen Beleidigungsverfahren die "wirklich" verfolgt werden, sind: - Beleidigungen im Straßenverkehr - Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten - Beleidigungen gegenüber Angehörigen der Justiz.
Kurz gesagt, es werden nur jene verfolgt die im öffentlichen Interesse liegen. Wenn du dich mit deiner Freundin fetzt, wird das wohl kaum zu irgendeiner Strafe führen. Vorrausgesetzt du bist nicht vorbestraft oder andersweitig polizeilich in erscheinung getreten.
Kurz gesagt: Die Wahrscheinlichkeit einer Geldstrafe ist astronomisch gering.
Es ist dem Geschädigten eben möglich, privat zu klagen. Das ist der Punkt, der die "Wahrscheinlichkeit" anhebt - allerdings birgt dieser Weg auch für den Kläger Risiken.
Ja, könnte sie.
Weiß sie überhaupt was Nötigung heißt?
ps. Hat sie dich auch beleidigt, oder kam das nur von deiner Seite?
Ich hab sie sofort danach blockiert, von daher weiß ich das nicht.
ja, das internet ist kein rechtsfreier raum
Astronomisch gering ist durchaus untertrieben.
Ich kenne durchaus Leute die strafrechtlich bis dahin nicht in Erscheinung getreten waren und eine Geldstrafe für eine Beleidigung erhalten haben. Das war auch "nur" unter Privatpersonen.
Es stimmt zwar, dass die Anzeigen oft! eingestellt werden, aber wenn man an den falschen Staatsanwalt gerät, kann es durchaus sein, dass es eben nicht eingestellt wird, oder nur unter Auflage einer Zahlung eingestellt wird.