Beleidigung?
Hallo zusammen,
Ich wurde von einem Arbeitskollegen beleidigt. Gibt es im Arbeitsrecht einen Paragraphen den ihr mir nennen könnt bzw. Tipps?
4 Antworten
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Du kannst ihn anzeigen, was ohne Zeugen aber sinnlos ist. Hast Du Zeugen, müssen die bereit sein, vor Gericht gegen ihn auszusagen. Den Chef kannst Du nur bitten, mit dem Kollegen zu reden; unterbinden kann der es nicht. Das ist nicht seine Aufgabe. Auch nicht die des Vermieters, wenn ein Mieter den anderen beleidigt, die der Kassiererin, wenn Kunden sich beleidigen oder die des Vereinsvorsitzenden, wenn Kegelbrüder sich beleidigen.
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Das entscheidet allein der Chef. Hat der Kollege einen guten Stand, muss der Chef nichts tun. Fordern kann man's nicht. Der Chef beschäftigt + bezahlt Euch. Wenn Ihr Euch nicht riechen könnt, muss er es nicht zu seiner Sache machen. Stand auch schon so in meiner Antwort.
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Hat der Chef aber nicht eine Fürsorgepflicht?
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Zum Chef gehen, er ist dafür zuständig, dass sowas nicht vorkommt.
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Im Arbeitsrecht nicht, aber im Strafrecht: § 185 StGB
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Grundsätzlich ist das Sache des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass in seiner Belegschaft Friede herrscht.
Mehr kann man ohne Kenntnis der Details nicht sagen.
Danke für die Antwort. Ja es gab einen Zeugen. Angezeigt habe ich ihn auch schon. Aber wie sieht es auf Arbeit aus? Ist da eine Abmahnung/Kündigung machbar?