Beleidigung?

4 Antworten

Du kannst ihn anzeigen, was ohne Zeugen aber sinnlos ist. Hast Du Zeugen, müssen die bereit sein, vor Gericht gegen ihn auszusagen. Den Chef kannst Du nur bitten, mit dem Kollegen zu reden; unterbinden kann der es nicht. Das ist nicht seine Aufgabe. Auch nicht die des Vermieters, wenn ein Mieter den anderen beleidigt, die der Kassiererin, wenn Kunden sich beleidigen oder die des Vereinsvorsitzenden, wenn Kegelbrüder sich beleidigen.


Elma1980 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 17:59

Danke für die Antwort. Ja es gab einen Zeugen. Angezeigt habe ich ihn auch schon. Aber wie sieht es auf Arbeit aus? Ist da eine Abmahnung/Kündigung machbar?

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suedhoern  15.07.2024, 20:13
@Elma1980

Das entscheidet allein der Chef. Hat der Kollege einen guten Stand, muss der Chef nichts tun. Fordern kann man's nicht. Der Chef beschäftigt + bezahlt Euch. Wenn Ihr Euch nicht riechen könnt, muss er es nicht zu seiner Sache machen. Stand auch schon so in meiner Antwort.

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Elma1980 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 20:50
@suedhoern

Hat der Chef aber nicht eine Fürsorgepflicht?

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suedhoern  15.07.2024, 20:58
@Elma1980

Du denkst tatsächlich, Du kannst die Kündigung des Kollegen verlangen, weil der Dich beleidigt hat? Dann tu' es doch. Ich schreib' nicht nochmal das Gleiche.

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Zum Chef gehen, er ist dafür zuständig, dass sowas nicht vorkommt.

Im Arbeitsrecht nicht, aber im Strafrecht: § 185 StGB

Grundsätzlich ist das Sache des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass in seiner Belegschaft Friede herrscht.

Mehr kann man ohne Kenntnis der Details nicht sagen.