Beleidigungen von Minderjährigen an Erwachsene

18 Antworten

Also ganz ehrlich, rein rechtlich NICHTS! Es kam bei meinem Freund sogar soweit nach laufenden Beleidigungen ihrer 3 verzogenen und respektlosen Kinder, dass die Mutter dieser Kinder die Polizei rief, weil mein Freund ihm zurief "irgendwann da krieg ich dich dran", sie interpretierte dies als eine Androhung von Schlägen und hat es der Polizei auch so dargestellt, sonst wären die auch nicht erschienen. Die Mutter hat eh einen schlechten Ruf weil ihre Kinder sich immer und überall respektlos, frech und beleidigend JEDEM Erwachsenen gegenüber aufführen......der wurde das schon von mehreren Nachbarn in der Umgebung gesagt, das interessiert die nicht, im Gegenteil, die sagt auch noch: "Na und, dass sind eben Kinder und ihr könnt denen garnichts anhaben!" Der Polizist der uns vernahm sah jedoch keinen Handlungsbedarf da mein Freund weder das Kind schlug, was er auch nie machen würde, und auch die Aussage, dass er ihn irgendwann drankriege keine Androhung von körperlicher Gewalt sei und hat der Mutter auch gesagt, dass sie Steuergelder mit so einer Aktion verschwende und sie nun wieder abrücken werden. Was mich allerdings etwas an der Aktion sehr sehr störte war, als mein Freund fragte was man denn im allgemeinen tun könnte wenn so ein Kind "immer und überall" Leute wegen allmöglicher Sachen beleidige....darauf sagte der Polizist im Beisein des Bengels: "Garnichts, denn der Junge wird, solange er keine 14 Jahre alt ist, sowas machen dürfen und ihm kann rein rechtlich niemand etwas anhaben, so sind leider die Gesetze und diese müssen müssen wir einhalten auch wenn ich persönlich manchmal gerne anders handeln würde!" So, da lachte die Mutter und sagte zu ihren Söhnen vor allen Beteiligten und sogar der Polizei: "Siehste, ihr könnt dann damit ruhig weitermachen, ich hab ja gesagt das euch keiner was tun kann!" Krankes Deutschland...wirklich! Was für Eltern sind das? Und sie ist bekannt dafür das sie wegen jeder absoluten Lächerlichkeit zum Anwalt rennt.....Hartz4 bekommen die.....einfach erschreckend sowas. Wir überlegen nun, ob wir nicht das Jugendamt einschalten sollen, denn das ist ja schon fast "Kinder anstacheln zum Beleidigen und Diskreminieren" und die Polizistin sagte hinter vorgehaltener Hand, das man damit eventuell was erreichen kann wenn sich genug Zeugen finden! Und wurde geraten die Kinder zu ignorieren, zumal eine Unterredung mit den Eltern anscheinend keinen Sinn mache.....dies kann ich dir dann auch nur empfehlen, so leid es mir tut.

LG


Messut85  10.10.2023, 17:08

Sag denen, schlagen kann ich euch nicht weil ihr Kinder seid. Aber ich kann das Jugendamt einschalten, dann kommt ihr ins Jugendheim ! Das wäre das schlimmste für euch ! Mach es einfach ! Das wirkt Wunder !

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Diana200381  19.06.2024, 11:03

Das stimmt nicht ganz der Gesetz geber sagt das auch Kinder die unter 14 Jahren tätlich beleidigen oder belästigen auch rechtlich belangt werden können Beziehungsweise ihre Eltern

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überrumpel sie doch einfach mit etwas witz und humor - bastel z.b irgeneeine Visitenkarte oder Autogrammkarte und drück die denen in die Hand - damit rechnen die im Leben nicht und sind sprachlos.

Altenativ könntest dir auch ein paar Antworten überlegen, mit denen du die erstmal mundtod machen kannst - so nach dem Motto "neidisch was" etc

Schlagen auf keinen Fall (auch wenn man es gern mal würde ) das könnte für dich böse Folgen haben

Ihnen klar machen das sie das unterlassen sollen. Natürlich ruhig dabei bleiben. Ich weiß das das schwierig ist,aber etwas anderes kannste dir ja leider nicht erlauben.

tröste dich darin das die in 10 Jahren auch ihren Kinderkörper verlieren und 10 kg mehr wiegen...hehe

Zuschlagen! Notwehr! Auch die Ehre als Rechtsgut kann durch Notwehr verteidigt werden.

Erstaunlich aber Wahr! Der erste Schlag ist durch Notwehrparagrafen gedeckt.


pizunda  11.02.2010, 11:08

nein...stimmt nur, wenn du körperlich bedroht wirst und um leben oder gesundheit fürchten musst, in dem hier besprochenen fall bestünde das notwehrrecht lediglich in verbaler abwehr !

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romar1581  11.02.2010, 11:52
@pizunda

Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt....

Notwehrhandlung:

Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.

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Wie schon die anderen hier sagten;Leider kaum etwas....... Außer du kennst die betreffenden Personen und hast eventuell "Zeugen",dann geht auch eine Ánzeige wegen Beleidigung. Aber wie hier wohl jeder weiß ,ist das in BRD eine langwierige Sache.Leider...... Lächle! Lächeln macht einfach schöner!