Ich habe ein Arbeitskollege beleidigt und bedroht per sms.ich muss mich jetzt schriftlich bei der Polizei äussern.werde ich bestraft?
Ich bereue sehr mein Verhalten insbesonderes da das unter Alkoholeinfluss passiert ist,aber es ist leider zu spät für mich!Ich wurde angezeigt wegen hiesige Beleidigung und Bedrohung! Mit was kann ich jetzt rechnen? Ich bin nicht vorbestraft..kann das ein Vorteil haben....kann mich jemand helfen?
7 Antworten
Es kommt darauf an wie alt du bist.
Bist du volljährig, kannst du mit einer Geldstrafe rechnen.
Wenn du der polizei oder dem Gericht schilderst du unter alkoholeinfluss standest, wird das mildernd wirken. Trotzdem kann ich dir aber nicht sagen welche strafe du erwarten musst. Das ist unterschiedlich
Entschuldige dich einfach, das wars, es sei denn du musst Strafe zahlen, könnten 500 Euro sein oder Sozialstunden. Am besten du sprichst mit deinem Kollegen und nimmst alles zurück
sicher nicht, kommt ja nicht vor Gericht oder so. Frag ihn doch höflich, ob er nicht netterweise die Anzeige zurücknehmen könnte. Dann bekommst du keine Strafe. kannst ihm ja Geld anbieten? Das macht er bestimmt, denn das Arbeitsverhältnis besteht ja auch noch..;-)
Sag dass du betrunken warst und du deine Handlung richtig bereust vllt kommst du da mit wenigen sozial Stunden oder wenn du Glück hast ganz davon, kommt drauf ein Wie du zu deinem Kollegen stehst
Du bekommst, denke ich , keine haftstrafe. ich denke es läuft auf eine geldstrafe hinaus.
Aber wie viel genau das gängt von em Richter, deinem Zustand, deinem Alter und deinem Anwalt ab
Und das du nicht vorbestraft bist das hat einen Vorteil: Personen mit Vorstrafen gelten als Wiederholungstäter und werden härter bestraft
Entschuldigt habe ich mich ja...alles zurück genommen aber die Strafanzeige besteht ja weiter..also es wird zu einer Geldstrafe oder Sozialstunden kommen? wird das in mein Führungszeugnis eingetragen?