Belehrung nach Infektionsschutzgesetz-unter welchen Voraussetzungen gültig ?

1 Antwort

Die Erstbelehrung ist lebenslang gültig, es sei denn man verliert/verlegt das Zertifikat.

Für die Auffrischungen ist dann eigentlich der Arbeitgeber zuständig, bzw. darf diese Unterweisungen auch selber durchführen (zumindest wenn es um die allgemeinen Regelungen ohne spezielle strengere Vorschriften). Nur mit der normalen Unterweisung darf man ja z.B. nicht gewerblich mit rohem Hackfleisch arbeiten sondern braucht dafür Spezialnachweis.


hellosunshinex 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 15:50

Danke für deine Antwort. Aber verfällt nicht die Gültigkeit wenn man nicht innerhalb von 3 Monaten ein Arbeitsverhältnis in der Lebensmittelbranche begonnen hat? Zumindest das Internet sagt, dass es erst dann lebenslang gültig ist..

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ART71  29.04.2022, 15:54
@hellosunshinex

Dass ich mal eins machen musste war vor gut 10 jahren, habe seit dem keins mehr gebraucht. Möglich dass sich da zwischenzeitlich was geändert hat. Füherschein muss ja jetzt auch verlängert werden und gilt nicht mehr bis zur letzten Reise.

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Lena140701  29.04.2022, 14:51

Bei einem verlorenen Zertifikat kann man beim Gesundheitsamt ein neues beantragen & abholen, ich habe dafür glaube ich 5.- bezahlt

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ART71  29.04.2022, 14:56
@Lena140701

Aber man muss nachweisen können dass man eins hatte. Nach Umzug könnte sowas angesichts vorbildlicher Digitalisierung der Gesundheitsämter schwierig sein ;-) Wenn man Glück hat, könnte der Beleg noch von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt gefaxt werden, mit Pech arbeitet dann das Faxgerät aber wie ein Aktenvernichter.

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