Bekommt man in diesem Fall Arbeitslosen Geld?

5 Antworten

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren.

Natürlich ist das Arbeitslosengeld nicht sehr hoch.

Ob das dann immer noch reicht kannst nur Du sagen.

Du bekommst natürlich auch nur begrenzt ALG1.

Sinnvoller wäre es sicherlich noch den Rest der Zeit bis zum anderen Ausbildungsplatz weiter deine Ausbildung zu machen

Zu bedenken ist natürlich auch das du bei eigen Kündigung erst mal eine Sperre bekommst

Du hast zwar einen Anspruch auf AlG 1, da du ja schon länger als 12 Monate gearbeitet hast. Aber wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, musst du mit 12 Wochen Sperre rechnen. Und diese 12 Wochen sind dann effektiv verbraucht. Die werden nicht einfach hinten an gehängt.

Du kannst in der Zwischenzeit ganz normal arbeiten. Arbeitskräfte werden händeringend gesucht, auch solche ohne Ausbildung. Du verdienst dann zwar keine Reichtümer, aber mehr als in der Ausbildung. Und vielleicht kannst Du dann Deine abgebrochene Ausbildung trotzdem nutzen.

Ich befinde mich aktuell im 2. Lehrjahr meiner Ausbildung,

wenn Du jetzt Deine usbildung abbrihst, hast Du wegen eigener Herbeiführung der Arbeitslosigkeit eine 12-wöchige ALG I Sperre zu erwarten

Du würdest ins Bürgergeld fallen.

Das Jahr könntest du aber einfach arbeiten und richtig Geld verdienen, da hast du dann ja deutlich mehr als nur die kleine Ausbildungsvergütung.