Bekommt die Chefin eines Friseursalons auch Trinkgeld wenn sie die Haare schneidet?

5 Antworten

Du kannst dem Chef Trinkgeld geben, der muss es allerdings als zusätzlichen betrieblichen Erlös versteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) .

Das ist also anders zu behandeln als beim Angestellten. Das gilt übrigens auch, wenn der Chef sein "Trinkgeld" den Angestellten überlässt oder es als Kaffeekasse behandelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich denke das ist der Chefin selbst überlassen. Sie hat das Geld ja schließlich bekommen und muss selbst wissen ob sie es an ihre Mitarbeiter/innen gibt.

Falls das nicht gemeint war, dann bekommt sie generell nur dann trinkgeld wenn ihr welches gegeben wird.

Ich würde die Leistung honorieren, egal welche Position der Friseur hat.

Ich habe von meinen Eltern gelernt, daß man dem Chef selbst kein Trinkgeld gibt.

Grundsätzlich gebe ich kein Trinkgeld, aber wenn du welches gibst und die Chefin gearbeitet hat, ja. Sie hat ja für deinen Service gesorgt.