Bekommt die Chefin eines Friseursalons auch Trinkgeld wenn sie die Haare schneidet?
5 Antworten
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Du kannst dem Chef Trinkgeld geben, der muss es allerdings als zusätzlichen betrieblichen Erlös versteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) .
Das ist also anders zu behandeln als beim Angestellten. Das gilt übrigens auch, wenn der Chef sein "Trinkgeld" den Angestellten überlässt oder es als Kaffeekasse behandelt.
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Ich denke das ist der Chefin selbst überlassen. Sie hat das Geld ja schließlich bekommen und muss selbst wissen ob sie es an ihre Mitarbeiter/innen gibt.
Falls das nicht gemeint war, dann bekommt sie generell nur dann trinkgeld wenn ihr welches gegeben wird.
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Ich würde die Leistung honorieren, egal welche Position der Friseur hat.
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Ich habe von meinen Eltern gelernt, daß man dem Chef selbst kein Trinkgeld gibt.
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Grundsätzlich gebe ich kein Trinkgeld, aber wenn du welches gibst und die Chefin gearbeitet hat, ja. Sie hat ja für deinen Service gesorgt.