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Antwort
Du kannst dem Chef Trinkgeld geben, der muss es allerdings als zusätzlichen betrieblichen Erlös versteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) .
Das ist also anders zu behandeln als beim Angestellten. Das gilt übrigens auch, wenn der Chef sein "Trinkgeld" den Angestellten überlässt oder es als Kaffeekasse behandelt.