Bekommt Arbeitgeber minijob mit?
Hallo, ich möchte mir neben meinem Teilzeitjob noch einen minjob suchen. Ich bin alleinerziehend und es ist immer sehr knapp mit dem Geld. Nun dachte ich daran, wenn mein sohn immer jedes zweite Wochenende bei seinem Papa ist, mir da etwas zu suchen.
Nur etwas Angst hab ich vor meinem Chef bzw dessen Reaktion. Im Arbeitsvertrag steht dass er zustimmen muss. Aber nur ablehnen darf bei Konkurrenz und wenn meine Leistungen nicht mehr die selben sind. Kann er trotzdem nein sagen ???
Am liebsten möchte ich ihm gar nix sagen weil ich weiss dass er nicht begeistert bei so etwas ist .
Kriegt er es überhaupt mit wenn der minijob über die minijob Zentrale läuft?
5 Antworten
Bei mir musste bis jetzt mein eigentlicher Arbeitgeber immer zustimmen und ich musste auch bei meinen Minijobs seine Zusage im Arbeizsvertrag vorlegen und versichern. Such also im besten Fall das offene und erhliche Gespräch mit deinem Arbeigeber. Das schaffst auch definitiv ein besseres und ehrlicheres Miteinander. Ich drücke dir die Daumen :)
Danke, auch für deine freundliche Antwort:-) bin ich nicht gewöhnt hier
Du bist soweit ich weiß dazu verpflichtet deinen "Hauptarbeitgeber" mitzuteilen noch nen zweiten job zu machen.
An erster Stelle steht dann der Teilzeitjob, arbeitest du in der Regel am Wochenende nicht, sollte es kein Problem sein nen weiteren job anzunehmen.
Kannst du wegen dem Minijob nicht zur Teilzeit arbeit kommen und deswegen extra Arbeitspläne umwerfen wird es schwer.
Finanziell gesehen sollte dein Chef da mehr als Verständis für haben
Du bist soweit ich weiß dazu verpflichtet deinen "Hauptarbeitgeber" mitzuteilen noch nen zweiten job zu machen.
Nein.
Eine Informationspflicht besteht nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder Verbotsgründe vorliegen könnten.
Dann ist es ja perfekt, dann wird er da nichts zu sagen, und abgesehen davon was er zahlt ist es ja deine Angelegenheit und geht anderen nichts an. Sag ihm, du arbeitest am Wochenende nicht und würdest da noch nen Minijob annehmen um dich finanziell etwas mehr aufzurüsten"
Bekommt er mit ja. Wenn du es nicht mitteilst dann ist das ein fristloser Kündigungsgrund.
Wenn du nicht zur Konkurrenz geht oder anderes wichtiges (!) dagegen spricht, kann er nicht ablehnen. Er hat lediglich ein Informationsrecht, nicht mehr.
Er hat lediglich ein Informationsrecht, nicht mehr.
Eine Informationspflicht besteht nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder Verbotsgründe vorliegen könnten.
Naja ich denke ihn stört es dass wohl andere dann denken bzw mitbekommen dass er nicht sooo gut bezahlt als man wohl denkt in der Branche.. Bei mir steht im Vertrag dass er zustimmen muss. Nicht dass er es nur wissen muss... Bin echt gespannt wenn ich ihm das sage..
Das hat weniger mit der Bezahlung zu tun - viele Arbeitgeber stehen auf dem Standpunkt, daß man seine Arbeitskraft nur einmal verkaufen kann und wer weitere Jobs hat, schont sich im Kernjob
lt. meinem Arbeitsvertrag muss ich das beim Arbeitgeber melden .
Schau mal in den Vertrag. Nicht das du eine Kündigung riskierst.
Wenn nichts anderes in Deinem Arbeitsvertrag steht, mußt Du ihn informieren (in manchen Branchen muß die Übernahme einer bezahlten Tätigkeit genehmigt werden).
Wenn nichts anderes in Deinem Arbeitsvertrag steht, mußt Du ihn informieren
Eine Informationspflicht besteht nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde oder Verbotsgründe vorliegen könnten.
in manchen Branchen muß die Übernahme einer bezahlten Tätigkeit genehmigt werden
Das hat nichts mit Branchen zu tun.
Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist grundsätzlich nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig, es sei denn, es gibt die in der Frage genannte Klausel: Einholung einer Genehmigung, die zu erteilen ist, wenn keine berechtigte Verbotsgründe vorliegen.
Danke dir. Nein ich hab am we frei, von daher passt das :-)