Bekomme ich einen Notenabzug, weil ich das Literaturverzeichnis vergessen habe?
Hi! Ich bekam heute eine Mail von meinem Professor. Bei meiner Bachelorarbeit fehle das Literaturverzeichnis. Mist, er hat Recht, das hatte ich vergessen auszudrucken in der Hektik. Habe es ihm nun zugemailt. Muss ich das Literaturverzeichnis auch in dreifacher Ausfertigung noch ausdrucken und abgeben (1. Prüfer, 2. Prüfer, Hochschulprüfungsamt)?? Und vor allem: Bekomme ich für meine Schlampigkeit einen Notenabzug??
4 Antworten
Das Literaturverzeichnis ist ein wesentlicher Bestandteil jeder wissenschaftlichen Arbeit (Bachelor oder Master) und das kann man nicht einfach vergessen und dann nachreichen. Du hast die Literatur ja auch in Deiner Arbeit zitiert. Ich gehe davon aus, dass Du eine Notenstufe verlierst.
Auf jden Fall solltest du an alle, die die Arbeit bekommen haben, auch das fehlende Literaturverzeichnis nachgereichen, möglichst mit einer Entschuldigung. Punktabzug wird es sicherlich dennoch geben, denn es handelt sich ja immerhin um deine Abschlussarbeit.
Literatur ist die Grundlage einer wissenschaftlichen Arbeit. Ohne Literaturverzeichnis fehlt eine Grundlage. Ab hier ist es Auslegungssache. Entweder führt das zu Abzügen in bestimmten Skalen (ich denke das auch bei inhaltlicher 1,0 maximal eine 2,0 drin ist) oder aber zum Durchfallen. Du solltest Kontakt zu Deinem Betreuer aufnehmen und fragen, was zu tun ist.
Je nachdem wie streng dein Professor ist, könnte man dir sogar ein Plagiat ankreiden.