Bekomme ich bei 9 Monate altem Gebrauchtwagen (volle) Erstattung bei Motorschaden?
Ich habe vor neun Monaten ein Toyota Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Der hatte ca 148000km und war Baujahr 2009. Nun hat mein Auto ein Motorschaden mit 160000km nach weniger als einem Jahr. Ich habe nun den Händler gefragt, er hat aber gesagt, dass ich mich an Toyota wenden soll. Ich habe nachgelesen, dass es bei Gebrauchtwagen immer 1 Jahr Gewährleistung gibt und der Händler dafür Verpflichtet ist. Kann ich mich nun auf dieses Gesetz beruhen und eine (volle) Erstattung beim Händler anfordern?
Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen
2 Antworten
Der Händler muss instandsetzen. Aber bitte zu ihm bringen und nicht irgendwo anders, sonst kann er sich sperren.
Der Verkäufer hat das Recht saß Fahrzeug zu bekommen für die Reparatur
Nein. Der Händler hat Anspruch darauf selbst zu begutachten. Bloß niemand anderen dran basteln lassen. Du kannst trotzdem auf Instandsetzung bestehen - allenfalls bei völlig verzerrtem Vergleich von Schadenshöhe zu Fahrzeugwert kann der Händler dir den Kaufpreis abzüglich Nutzungspauschale sozusagen wieder "abkaufen" bzw besser den Vertrag rückabwickeln.
Nach 6 Monaten nach Kauf bist du in der Beweispflicht das der ggf vorhandene Mangel der zum Motorschaden geführt hat schon bei Kauf vorlag und es sich nicht um Verschleiß…. handelt.
Kann ich hierfür das Auto einfach bei einer Werkstatt begutachten lassen?
Das musst Du erstmal aus eigener Tasche vorstrecken und ob es anerkannt wird großes ?
Nein, das mit den 6 Monaten gilt nicht mehr, 12 sind es jetzt glaube ich
Bedeutet das, dass ich dieses Auto unabhängig vom Verschleiß erstattet bekomme, wenn jetzt 9 Monate rum sind?
Ja. Entweder Instandsetzung oder, falls Reparatur zu deutlich unwirtschaftlich, Rückabwicklung des Kaufvertrags minus Kilometerpauschale. Ich glaube es werden grob 30 ct pro von dir gefahrenem Kilometer abgezogen vom dir zu erstattenden Kaufpreis.
Nach 6 Monaten nach Kauf bist du in der Beweispflicht
Das ist schon eine Weile falsch: https://www.it-recht-kanzlei.de/beweislastumkehr-1-jahr-neues-kaufrecht-altvertraege.html
Zum 01.01.2022 ist im Zuge der Kaufrechtsreform die Beweislastumkehr für Mängel zugunsten von Verbrauchern von 6 Monaten auf 1 Jahr angehoben worden.
Dass es auch normaler Verschleiß sein könnte, der nicht unter die Gewährleistung fällt, ist aber richtig.
notting
Da Öl ausgelaufen ist und die Zündung nicht funktioniert hat, hat der Abschlepper gesagt, dass dieses Auto nicht mehr repariert werden kann und es sich um einen Wirtschaftlichen Totalschaden bei dem Auto handelt. Reicht es, wenn ich dieses Auto von einer anderen Werkstatt begutachten lasse, weil es auch über 200km von dem Händler entfernt ist.