Bekomme ich bei 9 Monate altem Gebrauchtwagen (volle) Erstattung bei Motorschaden?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Nicht volle Erstattung 100%
Keine Erstattung 0%
Volle Erstattung 0%

2 Antworten

Der Händler muss instandsetzen. Aber bitte zu ihm bringen und nicht irgendwo anders, sonst kann er sich sperren.


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Fragesteller
 05.05.2024, 21:58

Da Öl ausgelaufen ist und die Zündung nicht funktioniert hat, hat der Abschlepper gesagt, dass dieses Auto nicht mehr repariert werden kann und es sich um einen Wirtschaftlichen Totalschaden bei dem Auto handelt. Reicht es, wenn ich dieses Auto von einer anderen Werkstatt begutachten lasse, weil es auch über 200km von dem Händler entfernt ist.

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GerhardRih  05.05.2024, 22:01
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Der Verkäufer hat das Recht saß Fahrzeug zu bekommen für die Reparatur

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T3Fahrer  05.05.2024, 22:02
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Nein. Der Händler hat Anspruch darauf selbst zu begutachten. Bloß niemand anderen dran basteln lassen. Du kannst trotzdem auf Instandsetzung bestehen - allenfalls bei völlig verzerrtem Vergleich von Schadenshöhe zu Fahrzeugwert kann der Händler dir den Kaufpreis abzüglich Nutzungspauschale sozusagen wieder "abkaufen" bzw besser den Vertrag rückabwickeln.

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Nach 6 Monaten nach Kauf bist du in der Beweispflicht das der ggf vorhandene Mangel der zum Motorschaden geführt hat schon bei Kauf vorlag und es sich nicht um Verschleiß…. handelt.


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Fragesteller
 05.05.2024, 22:00

Kann ich hierfür das Auto einfach bei einer Werkstatt begutachten lassen?

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Iggemeier  05.05.2024, 22:01
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Das musst Du erstmal aus eigener Tasche vorstrecken und ob es anerkannt wird großes ?

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T3Fahrer  05.05.2024, 22:04

Nein, das mit den 6 Monaten gilt nicht mehr, 12 sind es jetzt glaube ich

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Fragesteller
 05.05.2024, 22:05
@T3Fahrer

Bedeutet das, dass ich dieses Auto unabhängig vom Verschleiß erstattet bekomme, wenn jetzt 9 Monate rum sind?

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T3Fahrer  05.05.2024, 22:12
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Ja. Entweder Instandsetzung oder, falls Reparatur zu deutlich unwirtschaftlich, Rückabwicklung des Kaufvertrags minus Kilometerpauschale. Ich glaube es werden grob 30 ct pro von dir gefahrenem Kilometer abgezogen vom dir zu erstattenden Kaufpreis.

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