Bekomme ich ALG1 oder nicht?

3 Antworten

Wenn Du innerhalb von 30 Monaten nicht min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann wäre die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit nicht erfüllt.

Also dann keinen Anspruch erworben.

Etwas anders würde es aussehen, wenn Du schon ALG - 1 bezogen hast, deinen erworben Anspruch aber nicht verbraucht hättest.

Denn dann bleibt der nicht verbrauchte Anspruch seit der Entstehung für 4 Jahre erhalten, innerhalb dieser Zeit könnte man den nicht verbrauchten Anspruch wieder erhalten, wenn man innerhalb von 30 Monaten nicht wieder seinen max.vollen Anspruch durch erfüllen einer neuen Anwartschaftszeit erworben hat.

Wenn dich das Jobcenter also zur Antragstellung aufgefordert hat, solltest Du dieser auch nachkommen und so, dass Du die Antragstellung beim Jobcenter auch nachweisen kannst.


Sommergrill 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 15:44

Werde ich machen, aber ich habe innerhalb der letzten 30 Monate in dem Fall nur 6 Monate Arbeit vorzuweisen, da ich ja die letzten 24 Monate auf Vollzeitschule war ohne Verdienst. Das letzte Mal habe ich ALG 1 im Dezember 2017 erhalten.

Die vom Jobcenter schrieben, dass ich ALG 1 Anspruch hätte. Aber das kann ja nicht sein logischerweise oder ?

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isomatte  30.08.2024, 15:50
@Sommergrill

Wenn Du innerhalb von 30 Monaten nicht min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, besteht kein Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Hast Du innerhalb von 4 Jahren kein ALG - 1 bezogen und deinen erworbenen Anspruch nicht verbraucht, dann besteht auch kein Anspruch mehr auf Leistungen.

Aber wenn sie dich schriftlich zur Antragstellung aufgefordert haben, dann solltest Du das nachweislich auch machen, sie möchten das schwarz auf weiß sehen.

Es reicht ja erst einmal aus das Du dem Jobcenter innerhalb der Frist die Antragstellung nachweist, wie lange die Bearbeitung dann bei Vollständigkeit des Antrags dauert liegt ja nicht in deinen Händen.

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Stell den Antrag dann wirst du es sehen. Hätte eh erstmal den Antrag auf ALG 1 gestellt und geschaut ob es mir zusteht bevor ich ans Bürgergeld gegangen wäre. Telefonisch bekommt man nämlich schon mal falsche Infos.


Sommergrill 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 14:12

Ja, aber man geht ja davon aus, dass sich Fachpersonal grundsätzlich auskennt und richtige Auskünfte gibt

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Eine schulische Ausbildung bedingt grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber die Frist von vierzehn Tagen ist zu kurz.

Ich habe bis Juli 2022 gearbeitet (davor 11 Monate, 1 Monat in 2021 arbeitslos und davor 12 Monate gearbeitet).

Demzufolge könntest Du dennoch Anspruch auf Arbeitslosenged haben, welcher in der Tat Vorrang gegenüber dem Bürgergeld hätte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.