Bei zwischenprüfung freigestellt von arbeit ?
Hallo ich bin Azubi und schreibe morgen meine zwischen Prüfung um 12:45 und wollte fragen ob ich davor in den Betrieb muss oder für diesen Tag dann freigestellt bin ?
danke !
4 Antworten
Ich wurde für den ganzen Tag frei gestellt.
Die Prüfungszeit und Anreise ist Arbeitszeit. Der ganze Tag sicher nicht
Das musst du mit deinem Betrieb klären. Ist ja auch abhängig davon wo die Prüfung stattfindet, in welcher Entfernung vom Betrieb.
da steht nur Freistellung für die Teilnahme an Prüfungen, und es ist eine Zwischenprüfung und keine Abschlußprüfung.
In deinem Zitat steht nichts, dass die Zeit vor der Zwischenprüfung freizustellen ist.
Dein bescheuertes "Falsch!" nimmst du gefälligst zurück.
Zwischenprüfung ist die staatliche Prüfung für die Ausbildung! Informiere dich erstmal das Gesetz, bevor du da ein Unfug schreibst…
Dann zeig mir wo steht, dass die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Prüfungsbeginn freigestellt sein muss. Wenn die Prüfungsstätte am Betriebsort liegt reicht es, ihn 1 Stunde vorher gehen zu lassen.
Du verwechselst zwischen Arbeit und Prüfung! Es geht darum, ob man in der Prüfungszeit nochmal zur Arbeit muss! Und 90% sagen alle hier nein und ist freigestellt. Ich weiß jetzt nicht, woher du diese Infos hast, wo ein Azubi trotz Prüfung zur Arbeit muss…
Es geht nicht darum, was alle hier sagen, sondern was im Gesetz steht. Wenn die Prüfung um 12:45 Uhr beginnt, muss er vorher in den Betrieb oder nicht? Beantworte die Frage mit deiner Quelle.
Und das Gesetz sagt genau das Richtige, was ich gesagt habe. Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Dann zeig mir wo das steht, dass eine Zwischenprüfung als ganzer Arbeitstag angerechnet wird und dass er vorher nicht den Betrieb aufsuchen muss.
Wenn die von 8 bis 12 Uhr geht, kann er danach auch noch in den Betrieb. Und wenn sie von 12:45 bis 16:30 geht, kann er vorher in den Betrieb.
Wo steht das, dass er den kompletten Tag frei bekommt? In dem Gesetz steht nur dass er für die Dauer der Prüfung freizustellen ist, was logisch ist, aber nicht für den ganzen Arbeitstag. Wenn du anderer Meinung bist, dann zitiere mir das, aber nicht nochmal den gleichen Sums. Da steht es nämlich NICHT.
Du brauchst nächstes Mal eine Brille. Offensichtlich hast du das Gesetz nicht verstanden und bildest dir eigene Meinung, was nur für dich richtig ist. Da steht auf Schwarz auf Weiß, dass Azubis in der Prüfung freigestellt werden muss. Der Tag, wo die Prüfung statt findet, zählt grundsätzlich immer als Arbeitstag und die Lehrlinge nehmen sie teil. Da kannst du mir nicht erzählen, dass die Lehrlinge trotz Prüfung zur Arbeit muss. Was glaubst du, warum meisten Theorieprüfungen am Samstagen statt finden. Denn genau deswegen damit die Betrieben nicht die Lehrlingen freistellen müssen, unabhängig davon, ob die Prüfung erst morgens oder Mittags statt findet.
Wenn die von 8 bis 12 Uhr geht, kann er danach auch noch in den Betrieb. Und wenn sie von 12:45 bis 16:30 geht, kann er vorher in den Betrieb.
Dann bist du möglicherweise in einem Firma gelandet, der sich mit Bbig und AO nicht auskennt und das passiert leider viel zu oft bei vielen Firmen
Du bist bei Prüfungen vom Betrieb freigestellt. Steht unter bbig und ao
Für die Prüfung ja, aber was ist mit der Zeit davor, bis diese beginnt - davon steht nichts in deinem Gesetz.
Das ist völlig egal, wie lange die Prüfung dauert und wann die Prüfung stattfindet. Das zählt zur Teilnahme der Prüfung und laut Gesetz müssen Firmen Azubis bei einer Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung freistellen.
Natürlich sind sie für die Prüfung freigestellt, darum geht es ja gar nicht! Es geht darum, dass die Prüfung um 12:45 Uhr beginnt und NIRGENDWO steht, dass er vorher nicht in den Betrieb muss!
Doch. Du hast entweder die Frage nicht richtig gelesen oder dich mit dem Thema falsch informiert! In der Prüfungszeit, ob Zwischen oder Abschlussprüfung müssen Chef die Lehrlinge freistellen! Da spielt es keine Rolle, ob die Prüfung erst morgens oder abends wann auch immer statt findet!
Freistellung für die Prüfung, aber nicht für die Zeit davor. DU hast weder die Frage noch den Gesetzestext korrekt gelesen und kannst die Frage nicht beantworten. Wenn die Prüfung um 12:45 Uhr beginnt, muss er rechtlich vorher in den Betrieb oder nicht? Beantworte die Frage mit deiner Quelle.
Du hast es wieder nicht verstanden! Der Tag, wo die Prüfung stattfindet zählt als ganzer Arbeitstag, UNABHÄNGIG von Tageszeit! Lies nochmal das Gesetz genauer.
Wo steht das, dass der Prüfungstag als ganzer Arbeitstag zählt? Zitiere bitte das bbig.
Steht schon oben, was ich zittiert habe. Weil du es nicht lesen willst, hier der einfacher Form:
Sie haben Auszubildende freizustellen
für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Das steht nur für die Teilnahme - und die Tatsache ist unbestritten -, aber nicht für die Zeit davor und es steht nirgends dass die Prüfung als ganzer Arbeitstag zählt.
Mensch das ist logisch, dass die Lehrlinge an der Prüfung an dem Tag teilnimmt und ob davor oder nachher statt findet, spielt keine Rolle!
Wie oft muss ich dir das sagen?
Es geht nicht um Logik, sondern um gesetzliche Bestimmungen, die du mir nicht belegen kannst. Der Auszubildende kann problemlos von 8 - 11 Uhr im Betrieb sein und dann geht er zur Prüfung und ist dafür freigestellt.
Das ist zwischen Gesetz und meine Beiträge eindeutig. Belegt habe ich schon, nur du willst es ja nicht verstehen. Steht alles oben und da muss ich nicht 10 Mal sagen, bis du es verstanden hast
Falsch!
§ 15 Freistellung, Anrechnung
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44160.htm