Bei Schulfremdenprüfung immernoch unter Schulpflicht?
Hallo :3
Ich komm einfach mal direkt zum Punkt: Ich will eine Schulfremdenprüfung machen. Das heißt ich nehm an der Abschlussprüfung teil, aber gehe das Jahr über nicht wie alle anderen in die Schule. Meinen Hauptschulabschluss hab ich hinter mir, jetzt will ich die Realschulabschlussprüfung machen, aber ohne noch ein Jahr in der Schule zu verbringen. (Das hat viele Gründe..aber die sind hier jetzt unwichtig.)
Ich würde dann selbst durch Nachhilfe für die Prüfungen lernen, denn so hab ich eine größere Chance den Abschluss zu schaffen. Ein weiteres Jahr in der Schule würde mir nur sehr viele Probleme bereiten.
Das Problem wäre jetzt aber die Schulpflicht. Ich bin 16 Jahre alt, deshalb unterliege ich halt noch der Schulpflicht, aber ich weiß nicht ob das für mich dann nicht mehr zählen würde? Weil ich denke nicht, dass man mir erlauben wird das ganze Jahr zuhause zu sitzen.
Also hier meine Frage: Welche Möglichkeiten hätte ich um die Schulpflicht zu ersetzen? Ich hab bereits gelesen das Praktikum und Nebenjob nicht funktionieren. Ausbildung wäre eine Möglichkeit und auch Berufsschule. Aber die zwei Optionen würd ich nur zwingend tun, also wenn wirklich nichts anderes geht.
Könnte ich auch ein Soziales freiwilliges Jahr machen? Oder habt ihr vielleicht andere Vorschläge?
Ich lebe übrigens in Baden-Württemberg, falls das wichtig ist.
Bitte gebt mir ernste Antworten und Vorschläge, denn ich meine es sehr ernst also würde ich mir das von euch auch wünschen.
Sonst schonmal vielen Dank für alle Antworten ^^
3 Antworten
Es ist ja das verrückte an dieser Externenprüfung, dass es die Leute, die sie in Anspruch nehmen, eigentlich nicht geben dürfte, weil ja dank Schulzwang alle in die Schule gehen müssten. Also wenn du die Externenprüfung in Anspruch nimmst, dann hast du für dich ja schon geklärt, dass du die Schulpflicht nicht im Sinne der Schulbeamten als strenge Anwesenheitspflicht in einem Schulgebäude auffasst. Es gibt übrigens Leute, die einen bei der Vorbereitung auf die Externenprüfung unterstützen, beispielsweise: http://kern-bildung.de/ .
Was ich noch sagen wollte: Es kann für die Externenprüfung sogar schädlich sein, in die Schule zu gehen, weil du dann ja keine Externe mehr bist. Die genaue Regelung müsstest du im Schulgesetz deines Landes nachlesen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ermoeglichung-eines-FSJs-trotz-Schulpflicht--f136985.html
So ist das in Nidersachsen geregelt, vielleicht gibt es so etwas auch für BW.
Wäre es krankheitsbedingt könnten Deine Eltern einen Antrag auf Hausunterricht gemäß § 21 Schulgesetz Baden Württemberg stellen. http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/homeschooling-hausunterricht.html ich nehme nicht an, dass dieser Fall auf Dich zutrifft, sondern dass es vielmehr ein Wunsch Deinerseits ist
Ansonsten heisst Schulpflicht eine Schule besuchen https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Schulpflicht+und+Schularten-5000836-lebenslage-0
Nein, Schulpflicht heißt, dass die Eltern ihre Kinder anhalten sollen, in die Schule zu gehen. Gewalt dürfen sie aber Durchsetzung dieses Wunsches nicht anwenden (BGB §1631).