Bei Polizeikontrolle Urintest verweigern?

6 Antworten

Das einzige was die ja dann machen dürfen ist ein Bluttest oder ? Der soll ja Pflicht sein wenn es die Polizei anordnet.

Den ordnet ein Richter an, ist eine Sache von Minuten.

Wie wäre das aber dann genau, wenn man sagt man möchte keinen Test machen, die Polizei dich dann aber zu einem Bluttest mitnimmt, wie lange dauert es bis die Blutergebnisse da sind und darf man dann danach wieder weiterfahren ?

Bei einem positiven Ergebnis fährst Du keinen Meter weiter, dann wird nämlich Anzeige erstattet und der Führerschein wird einbehalten.

Nur bei einem negativen Ergebnis darfst Du weiterfahren.


Vitanex  30.08.2024, 18:54
Bei einem positiven Ergebnis fährst Du keinen Meter weiter, dann wird nämlich Anzeige erstattet und der Führerschein wird einbehalten

Das Ergebnis ist garnicht am selben Tag da.

0
peti12314  30.08.2024, 18:40

Ein Polizeibeamter darf sogar selber anordnen. Dafür braucht es keinen Richter mehr^^

1

Die Blutprobe ist natürlich auch die einzige Maßnahme, die man mit Zwang durchführen kann😉

falls Du Glück hast, reichen den Beamten die Indizien nicht für eine BP. 2-3 Stunden Zeit braucht das schon und den Führerschein können sie vorsorglich schon beschlagnahmen.

Du darfst die Test verweigern, das stimmt. Die dienen aber auch, um einen Anfangsverdacht zu entkräften. Wenn der aber negativ sein wird, dann fehlt, meiner Meinung nach, die Begründung für eine Blutentnahme.

Für die Anordnung einer Blutentnahme bedarf es entweder einer richterlichen Anordnung (Richtervorbehalt) oder eindeutiger Beweise einer Intoxikation, also beispielsweise eine auffällige Fahrweise (Schlangenlinien...), der Geruch von Cannabis im Fahrzeug oder die klassisch riechbare "Fahne". Dann geht das auch ohne Richter.

Wenn du deinen Führerschein dabei hast, dann kann er dir mWn bis das Ergebnis da ist beschlagnahmt werden. Alles weitere hängt dann vom Ergebnis ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

peti12314  30.08.2024, 18:41

Die Blutentnahme bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Bezug auf Fahren unter Alkohol oder BTM unterliegt keinem Richtervorbehalt. Der Polizeibeamte darf selber anordnen.

0
xXTevlonXx  30.08.2024, 18:51
@peti12314

Du hast meinen Text schon gelesen, oder? Wo habe ich geschrieben, dass zwingend eine richterliche Anordnung vorliegen muss?? Ich weiß es: gar nicht.

Aber für dich habe ich extra noch mal "Dann geht das auch ohne Richter." ergänzt. Offensichtlich versteht nicht jeder, was ein "oder eindeutiger Beweise" heißt.

0
peti12314  30.08.2024, 18:54
@xXTevlonXx

Ne, ich kenne diese "Bedarf eindeutiger Beweise" im Recht nicht.

Du sagst Richter ODER eindeutige Beweise, beides falsch. Die Voraussetzungen sind in der STPO aufgeführt. Die sind beim Richter nicht anders als beim Polizeibeamten. Beide müssen diese prüfen.

0
xXTevlonXx  30.08.2024, 18:59
@peti12314

Dann schau dir doch einfach mal § 81a StPO an und wir ändern das "Beweis" zu einem "Verdacht" oder "Indiz"

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges oder durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat (bspw. Gefährdung des Straßenverkehrs durch Führen eines Kraftfahrzeuges, während man unter der Wirkung von berauschenden Mitteln steht).

Wir sind ein Laien- und kein Juaforum, weswegen man jetzt hier nicht wegen dem falschen Wort "Beweis" diskutieren muss. Die Aussage ist für den Laien so genauso zu verstehen, als hätte ich "Verdacht" geschrieben.

Man kann auch aus jeder Fliege einen Elefanten machen. Schönen Abend.

0

Falls du keine Drogen konsumiert hast, dann stimme lieber dem Urintest zu. Das dauert nicht lange und wenn nichts gefunden wird, darfst du wieder fahren.

Ein Bluttest dauert schon länger, entweder fahren die mit dir in ein Krankenhaus oder es kommt ein Arzt auf die Wache und es wird Blut abgenommen.

Da das Blut ja nicht sofort ausgewertet werden kann weiß ich nicht ob du danach wieder fahren darfst oder erstmal nicht bis das das Ergebnis vorliegt.

In Deutschland sind außer der Blutentnahme alle Tests freiwillig - sprich: Du kannst so viele mitmachen, wie du willst. Oder auch keinen. Wenn Tatsachen auf ein Fahren unter Alkohol- oder BTM-Einfluss hindeuten, läuft es am Ende ohnehin auf eine Blutprobe hinaus.

Wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht eines rechtswidrigen Fahrens unter Alkohol- oder BTM-EInfluss begründen, ist auch eine richterliche Anordnung für die Blutentnahme nicht mehr erforderlich (§ 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG bzw. § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO). In allen anderen Fällen ist zwar ein Richtervorhalt vorgesehen, der aber Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung aber ebenfalls durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder Polizei ersetzt werden kann (§ 46 Abs. 4 Satz 1 OWiG bzw. § 81a Abs. 2 Satz 1 StPO).

darf man dann danach wieder weiterfahren ?

Wenn es hinreichend Anhaltspunkte dafür gibt, dass du unter dem Einfluss von Alkohol oder BTM stehst, wird man eine Weiterfahrt durch dich unterbinden. Entweder durch vorläufige Sicherstellung des Führerscheins, ggf. auch durch Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels. Wenn du den nicht herausgibst oder es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass du trotzdem weiter unter Alkohol- oder BTM-Einfluss fahren wirst, kann auch das gesamte Fahrzeug sichergestellt werden.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern. Insbesondere in AT und CH gelten abweichende Regeln.