Bei mehreren spuren Rechtsfahrgebot innerort?
Hallo,
ich hatte eine heftige Diskussion mit einem Freund, er sagt, man muss innerorts Rechtsfahren auch bei mehreren Fahrspuren und kurz vor Linksabbiegen sich links einordnen.
Ich sagte nein, man kann, wenn mehrere Fahrspuren sind, sich die Spur aussuchen, aber nur wenn das Kfz unter 3,5 T ist und bei einer Spur ist klar, dass das Rechtsfahrgebot ist.
Hat er recht gehabt?
danke
4 Antworten
Hat er recht gehabt?
Nein, sondern du.
§ 7 Abs. 3 StVO:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Ne frage Wann spricht man vom mehreren markierten Spuren? Bei 2 Spuren für eine Richtung?
Innerhalb einer Ortschaft dürfen PKW und Krafträder auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen ihre Fahrspur frei wählen. Für LKW gilt das Rechtsfahrgebot.
Ja, das nennt man mehrspurig, wenn mehr als eine Fahrspur pro Richtung vorhanden ist.
Nur außerhalb geschlossener Ortschaften gilt das Rechtsfahrgebot. Sonst gilt freie Fahrspur Wahl genauso wie man rechts überholen darf!
Nein du aber es wird von Fahrlehrern meist empfohlen trotzdem sich in der rechten Fahrbahn aufzuhalten
2 Spuren für eine Richtung zählt das als mehrspurige Fahrbahn?