Bei Kassenstorno Pfandbon "untergegangen"?
Trotz Pfandbon war der Betrag nicht bezahlbar, der Einkauf wurde storniert - allerdings wurde der Pfandbon auch nicht zurückgebucht oder gesondert behandelt. Jemand meinte bereits, das wäre jetzt eine Kassendifferenz dererseits. Ist es mit dem Pfandbon jetzt auch einfach nur eine einfache Kassendifferenz?
1 Antwort
wenn Du ein Pfandbon an der Kasse vorgelegt hast, gehört der ausgezahlt. Unabhängig davon, was mit dem Einkauf passiert. Der Bon wird ja nicht von der Kasse eingezogen und ist noch vorhanden.
Du kannst also auch den Geschäftsleiter verlangen und die Auszahlung fordern.
Je nach Höhe des Bons kann einem natürlich auf die private Freizeit wichtiger sein, als 15 - 20 Minunten darauf zu warten. Das kann man nur im konkreten Fall für sich selbst entscheiden.