Amazon Rücklastschriftentgelt?
Hallo, vor ein paar Tagen habe ich ein Produkt in Höhe von ca. 20 € bei Amazon bestellt. Der Produktpreis ist von meinem Konto nach der Bestellung von Amazon abgebucht worden. Diese Bestellung ist nicht angekommen. Daraufhin hat der Verkäufer die Bestellung eigenmächtig storniert. Der abgebuchte Betrag wurde mit einer Rückbuchung zurückgeholt am selben Tag überwies Amazon nochmal den bezahlten Betrag auf mein Konto. Nun fordert verständlicherweise Amazon den zuviel zurückgebuchten Betrag also ca. 20€ + Rücklastschriftentgelt in Höhe von 3€ an. Obwohl ich das Produkt nicht erhalten habe und es keinen Grund für eine Rückbuchung seitens Amazon gab, möchte ich hiermit fragen, ob die Forderung von ein Rücklastschriftentgelt gerecht ist? Ich wäre froh, wenn möglichst Juristen Antworten könnten.
Wer hat die Rückgabe der Lastschrift veranlasst?
Meinst du wer die Rückbuchung nach der Stornierung der Bestellung veranlasst hat? Wenn ja, dann habe ich das abgebuchte Geld zurückholen lassen.
3 Antworten
Du hast geschrieben, dass Du die Rückholung des Geldes veranlasst hast obwohl Amazon dir das Geld per Überweisung erstattet hat. Die Rücklastschrift hat unnötige Kosten verursacht, die der Verursacher, also Du, zu tragen hat. Daher ist die Forderung von Amazon gerechtfertigt.
Der zu zahlende Betrag wurde aber vor 5 Tagen bereits von Amazon abgebucht worden. Daher gab es für Amazon keinen Grund die Abbuchung nochmal durchzuführen, da das Produkt vom Käufer nicht erhalten wurde. Nachdem das Geld zurückgeholt wurde hat Amazon nochmal den bezahlten Betrag auf das Konto vom Käufer überwiesen.
Wo ist hier die Gerechtigkeit verstehe ich nicht?
Du hättest die Preiserstattung seitens des Amazon-Händlers abwarten müssen.
Wenn Du die Rücklastschrift veranlasst hast ohne auf die Rückbuchung von Amazon zu warten, musst Du natürlich auch die Gebühren, die Amazon durch die Rücklastschrift entstanden sind, bezahlen.
Das steht in den AGB von Amazon irgend wo unter dem Punkt: Erstattung.
Die AGB habe ich nicht nach der Bestellung per Email erhalten.
Händler, die via Amazon.de verkaufen müssen ihren Kunden ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular zusätzlich nach der Bestellung (mindestens) noch in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen, die AGB und die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular in die Erstkontakt-E-Mail, die dem Kunden nach Zugang der Bestellung zugeschickt wird, einzupflegen bzw. als PDF-Dateien dort anzuhängen.
Quelle:
https://www.it-recht-kanzlei.de/nachrichtenfunktion-amazon-probleme.html?print=1
Bei Vertragsabschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr, beispielsweise im Internet (,,online``), muss auf die wirksame Einbeziehung von AGB besonders geachtet werden. Bevor es zur Bestätigung des Auftrages durch den Besteller kommt, muss ein sichtbarer Hinweis auf die Einbeziehung der AGB erfolgen. Dieser muss derart angeordnet und gestaltet sein, dass er bei flüchtiger Betrachtung von einem Durchschnittskunden nicht übersehen werden kann. Das kann durch einen Klick auf ein Button erfolgen. Die AGB müssen abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar sein, dass heißt, ein Ausdruck muss möglich sein. Bei einer Bestellung ist der Verkäufer verpflichtet, den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischen Wege zu bestätigen. Generell gelten (auch bei AGB) im elektronischen Geschäftsverkehr die Informationspflichten gemäß § 312e I 1 Nr. 2 BGB in Verbindung mit Art. 41 EGBGB.
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/
Und dafür gibt es fast immer ein Häckchen was man setzen muss: AGB zur Kenntnis genommen.
Oben steht das die AGB auch nach der Bestellung per Email gesendet werden muss.
Händler, die via Amazon.de verkaufen müssen ihren Kunden ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular zusätzlich nach der Bestellung (mindestens) noch in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen, die AGB und die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular in die Erstkontakt-E-Mail, die dem Kunden nach Zugang der Bestellung zugeschickt wird, einzupflegen bzw. als PDF-Dateien dort anzuhängen.
Siehe Link:
https://www.it-recht-kanzlei.de/nachrichtenfunktion-amazon-probleme.html?print=1
Händler die über Amazon verkaufen ja, aber was haben die mit Deiner Rücklastschrift zu tun, wenn Du die Zahlung über Amazon abwickelst gelten die AGB von Amazon für die Zahlung und nicht die des Händlers.
Ich habe weder die AGB vom Händler in Amazon noch vom Amazon per Email nach der Bestellung bekommen.
Nochmal, die AGB bekommt man nicht von Amazon, die bestätigt man als Kunde beim ersten Kauf durch Setzung eines Häkchens.
Ich glaube du hast die folgende Webseite nicht gelesen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/nachrichtenfunktion-amazon-probleme.html?print=1
Und wenn Du Dich auf den Kopf stellst, auch da geht es um die AGB der Händler und nicht um die AGB der Plattform Amazon. Und das Geld hast Du nun mal vom Konto von Amazon zurück gebucht. Dadurch sind Amazon Kosten entstanden und die hast Du jetzt zu bezahlen.
Leider! Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass ich durch die Rückbuchung Kosten für Amazon verursacht habe. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, deswegen kann ich mich nicht verteidigen. 😁
Wo steht den das man auf die Rückbuchung von Amazon warten muss?