Bei Ebay Kleinanzeigen Dienstleistungen und An/Verkauf Anbieten?
Ich habe vor auf Ebay Kleinanzeigen eine Anzeige für Reparaturen von Konsolen und Zubehör zu erstellen, um anderen Helfen zu können die Kaputten Konsolen wieder benutzen zu können diese aber selber nicht reparieren können sowie den Ankauf von Kaputten oder nicht mehr benötigten Konsolen und Zubehör.
Mein Problem hierbei ist, ich habe viel im Internet recherchiert und konnte mir da jetzt keine genauen Infos herausziehen bezüglich gewerbliche und private Angebote/Verkäufe. Ich habe manches gelesen wobei ich ein Gewerbe anmelden muss, manche Seiten sagten bis zu einer bestimmten Grenze gibt es keine Einschränkungen, wobei die Grenzen auch kaum verständlich waren, unter manchen Umständen gelte ich als Kleinunternehmen und so weiter und sofort.
Kann mir da jemand ein bisschen Helfen was zu beachten ist oder Web Seiten empfehlen die über sowas schreiben, von mir aus auch YouTube Kanäle die sowas genauer erklären? Will nicht wirklich Ahnungslos in eine Bußgeldstrafe reinrennen nur weil ich mein Hobby zum Wohle anderer nutzen will. Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
I. Löbus
3 Antworten
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Richtig, auch das Anbieten einer Dienstleistung ist gewerbliches Handeln.
Klick doch bitte einfach mal die Links an, deshalb habe ich sie eingestellt und darin ist alles ausführlich beschrieben.
Oh sorry die hab ich, wie auch immer, übersehen. Vielen dank
Ich weiß nicht, wo die Leute immer lesen wollen, dass es fraglich ist, ob man für Handel oder (nicht freiberufliche) Dienstleistungen in irgendwelchen Grenzen ein Gewerbe anmelden muss.....
Natürlich muss man das, wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hat, die Ware/Leistung also nicht zum Selbstkostenpreis anbietet. Und das Gewerberecht kennt keine Freibeträge.
Privat sind Verkäufe nur, wenn man Dinge verkauft, die früher mal mehr wert waren und die man sich nicht für den Weiterverkauf beschafft hat.
Du bietest eine Dienstleistung an und zudem dann noch einen An- und Verkauf. Da gibt es keinen Spielraum für Privat.
Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.
Ok vielen Dank werde ich mich dann Morgen gleich drum kümmern
Erstmal danke für die Schnelle Antwort. Das wird wahrscheinlich auch nichts anderes sein wenn ich nur die Dienstleistung Anbiete richtig?