Kaputte Konsole gekauft, was tun?

6 Antworten

Wenn das ein Privatverkauf ist gibt es keine Garantie und Gewährleistung, das sollte jeder Verkaüfer dabei schreiben. Vielleicht haste Glück und der Verkaüfer nimmt Artikel aus Kulanz zurück.

Eine Anzeige wäre nur gerechtfertigt, wenn Du eine Straftat (Betrug) zu melden hättest.

Hier sind wir im Zivilrecht und zwar beim Vertragsrecht. Wenn Du nachweisen könntest, dass die Konsole schon beim Verkäufer kaputt war, hättest Du das Recht auf Rückabwicklung. Wenn der Verkäufer das aber bestreitet, dann ist es schwierig, Dein Recht durchzusetzten.

Zunächst wäre es wichtig, das Inserat mit der Produktbeschreibung zu sichern (z.B. auszudrucken) und entweder den Kaufvertrag oder eine eigene Notiz von Dir über Ort, Zeit und Gesprächsinhalt beim Kauf festzuhalten. War vielleicht ein Zeuge dabei?

In jedem Fall ist es sinnvoll, erst einmal ganz freundlich auf den Verkäufer zuzugehen und darum zu bitten, den Kauf rückabzuwickeln. Wenn er sich dagegen ganz sperrt, kannst Du ihn schriftlich (nicht E-Mail) auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuzahlen und ggfs. "rechtliche Schritte" androhen. Diese Forderung schickst Du am besten per Einschreiben und hältst die Kopie und Versandbestätigung fest. Danach kannst Du dann weiter überlegen, wie Du vorgehen willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, ist der Garantiefall ausgeschlossen, der Händler muss die Konsole auch nicht zurücknehmen. Da du nicht nachweisen kannst, dass sie bei ihm schon zerstört war, ist auch von einer Klage abzusehen, da diese wohl keinen Bestand hätte.

Schade, da du sicherlich einiges an Lehrgeld zahlen musstest. Bei elektronischen Geräten sollte man immer zuerst einen Test durchführen.

Und was steht in Eurem schriftlichen Kaufvertrag?

Arglistig verschwiegene Mängel haben zur Folge, dass Du Anrecht hast den Kaufvertrag rückabzuwickeln.


Jegor387  22.08.2019, 11:53

Das Problem ist nur, dass es meist keinen gibt.

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Anzeigen bringt nichts. Du könntest ihn höchstens verklagen. Da musst du deine eigenen Kosten aber erstmal selber zahlen.