Bei der Bundeswehr Widerrufen kann man trotzdem noch zur Polizei?
Guten Abend,
ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich vor ca. 3 Monaten meinen Dienst bei der Bundeswehr widerrufen. Da ich gemerkt habe, das der Beruf "Soldat" nichts für mich ist. Nein es war nicht zu Hart für mich, und nein ich habe auch keine Probleme mit dem Umgang was Waffen angeht. Es einfach nicht meins. Nun würde ich mir gerne meinen Kindheitstraum erfüllen, und würde gerne zur Bundespolizei gehen. Allerdings habe ich angst, dass ich mir den Weg "verbaut" habe mit der Bundeswehr. Was denkt ihr? Ist es noch möglich Polizist zu werden, obwohl man bei der Bundeswehr widerrufen hat? Ich bin über jede Hilfreiche Antwort dankbar!
Lieben Gruß!
M.G
6 Antworten
Naja im Grunde könntest du dich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, allerdings wenn man der Meinung ist, dass man dich aufgrund deiner Vergangenheit nicht zulassen will findet man sicherlich auch andere Gründe.
Du solltest in deiner Bewerbung eine sehr sehr gute Begründung zur Beendigung deines Wehrdienstes darlegen
Gespräche und Einzelgespräche gehören bei mir zum Verfahren der Bewerbung
Vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich die Chance bekomme mich in einem Einstellungstest zu beweisen, werde ich mein bestes geben. Schönen Abend noch :)
Polizei und Bundeswehr sind völlig unterschiedliche Berufe.
Das Aufhören bei der Bundeswehr steht einer Einstellung als Polizist nicht entgegen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Eine eindeutige Begründung, warum du abgebrochen hast reicht.
Solange du den Dienst an der Waffe nicht scheust, wird dich das in keinster Weise beeinträchtigen.
Das interessiert bei der Bewerbung erstmal niemanden. Solltest du es bis zum AC/SI schaffen, fragen sie dich vielleicht danach. Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß S.
Ich frage mich gerade, warum du dich nicht direkt bei der Bundespolizei beworben hast, wenn es doch dein „Kindheitstraum“ ist. 🤔
Ist irgendwie etwas merkwürdig...
Bei der Bewerbung brauch er dar gar nichts zu Begründen, eventuell kommt eine Frage im Einzelgespräch dazu, mehr aber auch nicht.