Aus Kieler Nachrichten kopiert:
Für mehr Verkehrssicherheit
Grundstücks-Parken in Kiel: Stadt will Rückwärts-Ausparken einschränken
Zufahrten zu größeren Parkplätzen und Grundstücken in Kiel sollen nur noch vorwärts befahren werden. Die Stadt will verbieten, rückwärts ein- und auszufahren. Was dahintersteckt und wie das Parken in Kiel von der geplanten Regelung betroffen ist.
Kiel. Autos sollen in Kiel nur noch vorwärts auf größere Grundstücke ein- und ausfahren. Die Stadt Kiel will es verbieten, rückwärts ein- und auszuparken. Das heißt: Neu entstehende Parkplätze müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass die Zufahrten nur noch vorwärts erreicht und verlassen werden können. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wie die neue Regelung umgesetzt werden soll und für welche Parkplätze sie gilt.
Warum soll es verboten werden, auf Grundstücken in Kiel rückwärts einzuparken?
„Bei beantragten Grundstückszufahrten werden regelmäßig Anträge gestellt, bei denen die Planung vorsieht, dass Fahrzeuge rückwärts auf oder von dem privaten Grundstück fahren“, sagt Mobilitätsdezernentin Alke Voß (Grüne). „Aktuelle Unfallzahlen zeigen allerdings, dass es gerade bei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu Unfällen mit Personenschaden kommt.“ Voß verweist auf das Ziel der „Vision Zero“, mit dem durch präventive Maßnahmen Straßen und Verkehrsmittel so gestaltet werden sollen, dass es keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr gibt.
Deswegen will die grüne Mobilitätsdezernentin der Stadt Kiel künftig grundsätzlich nur neue Grundstückzufahrten genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass Fahrzeuge vorwärts auf private Grundstücke fahren und diese auch nur vorwärts wieder verlassen können. „Dies wird das Gefährdungspotential für andere und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer deutlich verringern“, sagt Voß.
Für welche Parkplätze gilt das Rückwärts-Fahrverbot?
Betroffen sind Parkplätze beziehungsweise Zufahrten, die neu entstehen, etwa in geplanten Wohn- oder Gewerbegebieten. Wenn bestehende Parkflächen umgestaltet werden, greift die Regelung ebenfalls. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Das Rückfahr-Verbot gilt nicht für Kleingaragen und offene Anlagen bis zu vier Stellplätzen in unmittelbarer Straßennähe.
Was bedeutet das neue Verbot zum Rückwärts-Parken für entstehende Parkplätze?
Die neuen Flächen müssen so groß sein, dass Fahrzeuge darauf wenden können, um vorwärts das Grundstück zu verlassen. Zudem müssen die Sichtbeziehungen an den Zufahrten so gestaltet sein, dass Fußgänger rechtzeitig zu sehen sind. Die Standardbreite für die Ein- und Ausfahrt liegt bei drei Metern. Alternativ können auch mechanische Schutzeinrichtungen wie Rolltor, Schranke oder Blinklicht eingesetzt werden, die eine sichere und langsame Einfahrt in den öffentlichen Raum erzwingen.
Sollen die Regeln auf lange Sicht für bestehende Parkplätze gelten, wenn diese nicht umgestaltet werden?
Nein. Die Verwaltung plant laut Tiefbauamt keine Ausweitung der Regelung auf unverändert im Bestand vorhandene Stellplatzanlagen.
Wie gefährlich ist das Rückwärtsfahren in Kiel?
Eine aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamtes zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden zeigt, dass Rückwärtsfahren mit 17,9 Prozent eine sehr häufige Unfallursache darstellt. Diese bundesweiten Daten decken sich mit dem „Verkehrssicherheitsbericht Schleswig-Holstein 2023″ der Landespolizei. Im Untersuchungszeitraum waren Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren mit 27,2 Prozent die Hauptunfallursachen. Laut Verkehrssicherheitsbericht Kiel gab es 2023 in der Landeshauptstadt 71 Unfälle, die auf Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren zurückzuführen sind.
Wie soll kontrolliert werden, ob Fahrzeuge korrekt ein- und ausfahren?
Eine diesbezügliche Kontrolle ist nicht beabsichtigt, teilt das Tiefbauamt mit. Über den Antrag soll nur erreicht werden, dass künftig überhaupt die Möglichkeit zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten bei Grundstücken geschaffen wird.
Wie geht es weiter?
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität diskutiert am Dienstag, 5. November, über den Antrag der Grünen-Politikerin. Die endgültige Entscheidung trifft die Ratsversammlung. In welcher Sitzung das Thema auf die Tagesordnung kommt, steht noch nicht fest.