GDdH - Effekt: Falls nur du ein Hexer-Monster kontrollierst, kann dein Gegner keine Zauberkarten aktivieren. Falls du keine Hexer-Monster kontrollierst, kannst du keine Zauberkarten aktivieren.
KC- Schnellzauber: Zahle 1000 LP und wähle dann 1 Zauber/Falle auf dem Spielfeld; verbanne ihn oder sie.
Hier die Situation: Mein Gegner ist am Zug. Ich war zuvor dran und legte die Schnellzauberkarte Kosmoscyclon. Er möchte nun die Spielfeldzauberkarte aktivieren. Ich kette daraufhin meinen Schnellzauber an. Ich kontrollieren keinen Hexer. Mein Gegner kontroliert einen. (Für mich ist das hier nicht relevant) Hier meine Begründung, warum ich die Aktivierung verhindere, obwohl ich keinen Hexer kontrolliere.
Ich verhindere mit meinem Schnellzauber die Aktivierung, dementsprechend kann dieser sienen Effekt nicht geltend machen und so argumentieren, dass ich ja keinen keinen Hexer kontrolliere, darf ich auch nicht selbst mit einem Schnellzauber anketten.
Ich denke, dass hier ein Gedankenfehler vorliegt.
Denn: Ich verhindere ja die Aktivierung. Erst mit der erfolgreichen Aktivierung der Karte, kann dieser seinen Effekt nutzen. Da ich ankette und von hinten per Schnellzauber auflöse gilt hier keine Aktivierung und dementsprechend benötige ich auch keinen Hexer, um zu reagieren, da vorher ja kein vergleichbarer Effekt aktiv war. Läge bereits eine andere, dann hätte ich auch nicht gegen argumentiert. So aber gesehen ist es eine erfolgreiche Aktivierungsverhinderung.
Was sagt die Com? Liege ich hier richtig, oder falsch? Bitte um fachlich nachvollziehbare Antworten. Vielen Dank und einen schönen Restsonntag euch allen.