Behindertenausweis pflege azubi?
Hallo ich beginne am 01.09.2021 meine Ausbildung zur pflegefachfrau
der arzt und der betriebsarzt haben Bestätigt das ich diese ausführen kann.
nun wollte ich meinen behinderten ausweis beantragen da ich 2015 eine komplizierte Fuß Operation hatte und nun lebenslang mit metall im Fuß rum laufe, aus der Operation folgte eine gefühlsstörung/ nervenstörung im Fuß.
ich wollte fragen ob ich nun verpflichtet bin dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen mir ist bewusst das ich wenn ichs nicht sage beispielsweise kein sonderurlaub kriege usw.
ich will es für mich behalten.
ich möchte halt nicht das die arbeit dies erfährt.
3 Antworten
Beantrage erst mal einen GdB. Ein Behindertenausweis würde Dir erst ab einem GdB von 50 zustehen. Fraglich, ob Du diesen Grad bekommst.
Ich selbst habe massive Einschränkungen durch 2 Knie-TEP's, 3 Rückenwirbelbrüchen, Rheumatoide Arthritis, Diabetes, Neuroendokrine Tumore. Mit Hängen und Würgen habe ich einen GdB von 50 bekommen.
Wenn Du Deinem Arbeitgeber eine evtl. Schwerbehinderung nicht mitteilen möchtest, dann musst Du das natürlich nicht tun. Du kommst dann natürlich auch nicht in den Genuss des Nachteilausgleiches von 5 zusätzlichen Urlaubstagen.
Ich würde Dir trotzdem dazu raten, nach der Probezeit die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Nein, das geschieht nicht. Nur Du selbst kannst das dem Arbeitgeber mitteilen.
Wofür möchtest du den GdB? Dienlich ist er für arbeitsrechtliche Sachen wie Urlaub, Kündigungsschutz, etc. Also wozu willst du ihn, wenn es die Arbeit nicht erfahren soll? Es kann böse Probleme geben, wenn mal was deswegen ist und du es nicht bei Einstellung gesagt hast. Arbeitgeber haben in den seltensten Fällen damit Probleme, sie müssen ja eine gewisse Anzahl behinderte Menschen einstellen.
Ein Amt sagt es ihnen nicht. Aber wenn du es zum Beispiel in der Steuer angibst, bekommt die lohnabrechnung die Freistellungsgrenze mitgeteilt und so könnte es raus kommen. Ich verstehe noch nicht, warum du es verschweigen willst und wofür du es beantragen willst. Zwingt dich ja keiner.
Wenn du einen Behindertenausweis besitzt, so kannst du diesen deinem Arbeitgeber ruhig vorlegen. Heutzutage ist es verboten Behinderte wegen Krankheit zu benachteiligen.
Also die arbeit wird auch nicht von außerhalb darüber informiert richtig? Also von irgendner behörde oder so?