Beherbergungsvertrag - Definition einer Endreinigung?
Ich habe für 1 Semester in einer WG mit einem (befristeten) Beherbergungsvertrag gewohnt. Es wurde vorher Kaution verlangt und am Ende gäbe es eine Pauschale für die Endreinigung. Mangels anderer Angebote musste ich das nehmen. Obwohl ich für die Endreinigung zahle, soll ich jetzt noch mein Zimmer samt Küche und Bad/WC komplett reinigen, inklusive Fliesen, Herd innen etc. Es soll wie bei unserer Anreise hygienisch sauber sein (war mein Zimmer damals gar nicht). Das Geld für die Endreinigung wäre nur fürs Fensterputzen, Säubern der Bettdecken und die Schränke aussen. Klar verlasse ich die WG ordentlich, aber das kann's doch nicht sein, oder?
3 Antworten
- Wenn etwas beim Einzug nicht okay ist, muss man das gleich bemängeln.
- Achte künftig darauf, was geregelt ist und was nicht.
- Eine Endreinigung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, bedeutet aber nicht, dass alles geputzt wird.
Dinge mit Endreinigung findest Du häufig bei Ferienunterkünften - und da ist klar, dass die Unterkunft besenrein übergeben werden muss, d.h. das Geschirr muss gespült und in den Schrank geräumt sein, Herd und Backofen müssen sauber sein, der Boden muss gefegt werden und im Bad darf es keine groben Verschmutzungen geben.
Kannst nur daraus lernen und zukünftig diese Begrifflichkeiten vor Vertragsunterzeichnung klären.
Machen oder lassen. Mehr geht nicht.