Begünstigter der Lebensversicherung ist die Ehefrau. Sollten beide zusammen im Flugzeug abstürtzen, sind dann die Erben die Begünstigten?

2 Antworten

Wenn der Mann zuerst stirbt, fällt die Versicherungssumme zugunsten der Frau an. Nach dem Tod der Frau fällt sie dann in deren Erbmasse und kommt den Erben der Ehefrau zugute. Stirbt die Frau zuerst, kommt sie als Begünstigte nicht mehr in Frage. War es ein widerrufliches Bezugsrecht dann fällt es zurück an den Mann. Nach dessen Tod fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse des Mannes und kommt dessen Erben zugute. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht erhalten die Erben der Frau die Summe. Das Problem bei einem Flugzeugabsturz ist dass sich die Todeszeitpunkte kaum bestimnen lassen werden. Sind die Erben von Mann und Frau personengleich, no problem. Oder wenn es ein unwiderrufliches Bezugsrecht war. Auch dann haben wir das gleiche Ergebnis. Ansonsten wird der Richter wohl von exakt gleichzeitigem Versterben ausgehen. Vermutlich mit dem Ergebnis dass die Summe in den Nachlass des Mannes fällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich liebe Recht, Finanzen und Versicherungen

Der Begünstigte wird bei Abschluss der R-LV festgelegt; sowas wie eine Verfügung außerhalb des Erbganges.


christl10 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 17:04

Ich kann doch nicht die ganze Erfolge fest legen und mitteilen..soweit ich weiß sind die nächsten Erben Verfügungsberechtigt durch Vorlage des Erb- und Todesscheins. .

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schelm1  19.08.2024, 17:06
@christl10

Sie geben lediglich den Begünstigten bei Abscjhlu0 der Versicherung für den Eintrittsfall an, den Rest nach dem Tod des Begünstigten regelt das Erbrecht.

Machen Sie sich keine Gedanken und genießen Sei statt dessen den Urlaub auf Elba.

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christl10 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 17:09
@schelm1

Habe nur mal kurz meine Tochter informiert, daß wir einige Versicherungen am Laufen haben für den Todesfall. Sie wußte gar nicht was eine Risiko Lebensversicherung ist, habe ich heute festgestellt.

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schelm1  19.08.2024, 17:11
@christl10

Diese Jugend aber auch!

Da rauscht dann plötzlich Geld rein und man freut sich einfach ohne zu wissen weshalb.

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christl10 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 17:13
@schelm1

Da rauscht automatisch gar nichts rein, wenn es nicht beantragt wird...darüber zerbreche ich mir eher den Kopf.

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schelm1  19.08.2024, 17:17
@christl10

Sie werden es schon überleben! Sie sind ja noch jung.

Sollten Sie tatsächlich mal dahinscheiden, wühlen Ihre Erben alles gründlich durch.

Da findet man dann nicht nur Ihre "alte Taschenuhr und die Perlenkette Ihre Frau, sondern noch alles mögliche anderes , was man in Memoriam zu Geld machen kann.

Sie wären der Erste, bei dem das anders läuft.

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