Bedeutet der Bafög Aufhebungsbescheid, dass ich nie Bafög bezogen habe?
Hallo zusammen.
Meine Frage ist etwas kompliziert. 2004 habe ich zwei Jahre (also 4 Semester) studiert und Bafög erhalten. Dann habe ich das Studium abgebrochen (keine unadingbaren oder erschwerenden Gründe). Die Darlehenshälfte zahlte ich zurück, aber irgendwann kam ein Aufhebungsbescheid, da meine Eltern ihre Steuerbescheide nicht eingereicht hatten. Ich hatte also rückwirkend doch keinen Anspruch auf Bafög und musste den gesamten betrah zurückzahlen.
Wie ist das, wenn ich jetzt (bin 40) nochmal Bafög beantragen möchte? Wird die Studienzeit berücksichtigt, oder istves durch den aufhebungsbescheid so, als hätte ich nie welches bekommen?
Und wo wir gerade dabei sind: welche Möglichkeiten der Ausbildungsförderung habe ich sonst noch?
Lieben Dank schonnmal
1 Antwort
soweit ich weiß musst du bis zu einem bestimmten Alter bzw in einem kurzen Abstand zum Abitur anfangen zu studieren um Bafög berechtigt zu sein Punkt du bist jetzt über 30 und hast deinen hochschulzugang vor mehr als 20 Jahren erworben, ich denke da ist das mit dem BAföG für dich durch
Ich will ja nicht studieren, sondern eine Berufschulausbildung machen