Bedarfsgemeinschaft austreten wie?

4 Antworten

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Du kannst natürlich auf schriftlichen formlosen Antrag beim Jobcenter auf Leistungen verzichten.

Macht aber keinen Sinn, wenn Du eh eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit aufnehmen willst.

Denn wenn Du auf Leistungen verzichten würdest, hätte das den gleichen Effekt wie wenn Du soviel anrechenbares Einkommen hättest, dass Du damit deinen Bedarf selber decken könntest.

In beiden Fällen würden die Eltern dann keinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt und keinen Kopfanteil mehr von der Warmmiete für dich bekommen.

Müsstest dann in beiden Fällen deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.an deine Eltern zahlen.

Also wieso freiwillig auf Leistungen verzichten, musst nur soviel Nettoeinkommen erzielen, dass Du unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll deinen Bedarf selber decken kannst, dann fällst Du automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern auch unter 25 raus und zahlst dann deine genannten Anteile selber.

Dein Erwerbseinkommen darf nicht auf den Bedarf der Eltern bzw.der übrigen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.

Der Regelbedarf für dich liegt derzeit bei 451 Euro, dazu käme noch dein Kopfanteil von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Wenn Du dann auf min. 1200 Euro Brutto im Monat kommen würdest, könntest Du vom Nettoeinkommen den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen von aufgerundet um die 350 Euro in Abzug bringen.

Dein Nettoeinkommen müsste dann nach Abzug der rund 350 Euro noch so hoch sein, dass Du deinen oben genannten Regelbedarf und den Kopfanteil von der Warmmiete selber decken kannst, dann würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus sein.


isomatte  10.08.2024, 14:49

Danke dir für deinen Stern !

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Der Begriff Bedarfsgemeinschaft beschreibt ja eine entweder eine einzelne Person oder Gruppe, welche einen Bedarf nach dem SGB II hat.

Aktuell besteht Dein Gesamtbedarf aus der Regelleistung+anteilige Miete+etwaige Mehrbedarfe abzüglich anrechenbares Einkommen (bereinigtes Einkommen Deiner Eltern und Dein Kindergeld). Schau hierzu einfach in den letzten Bewilligungsnescheid und schaue wie hoch Dein Teilanspruch ist. Du siehst diesen bereits auf der ersten Seite des Bescheides. Diesen Anspruch gilt es nun zu decken damit Du nicht mehr Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft bist.

Das Einkommen Deiner Eltern ist auf Deinen Bedarf anrechenbar. Deinen Einkommen jedoch nicht auf den Bedarf Deiner Eltern. Die Ausnahme bildet hier das Kindergeld, da es bei Bedarfsdeckung der kindergeldberechtigten Person zusteht.

Solange Du bei Deinen Eltern lebst und solange Du unter 25 bist musst Du Dich bei einem Umzugsvorhaben vorher mit einem Wohnungsangebot beim Jobcenter melden-zumindest wenn Du eine Wohnung nicht dauerhaft alleine finanzieren könntest. Denn durch einen Umzug könnte wieder ein höherer Bedarf entstehen....usw. Den Rest erklärt Dir das Jobcenter 😉. Ich schreibe schon wieder zu viel.

Bedarfsgemeinschaft austreten wie?

geht nur durch Auszug. Solange du in der Bedarfsgemeinschaft lebst, bist du auch Mitglied der Gemeinschaft.

Einzige Ausnahme ohne auszuziehen wäre, eine strikte Trennung zwischen dir und deinen Eltern in sämtlichen Bereichen einzuführen.
Heisst -> du hast einen eigenen Kühlschrank, du kochst dein Essen für dich alleine und nicht mit deine Eltern zusammen, du wäscht deine Wäsche selbst, du nutzt einen eigenen Raum nur für dich, usw.
Damit kann das Amt dann von einer Bedarfsgemeinschaft zu einer Wohngemeinschaft wechseln.
Du kannst dann aus der Bedarfsgemeinschaft herausgenommen werden, bist dann aber verpflichtet, deinen Mietanteil selbst zu tragen, für deine Strom-/Gas-/Wasser-Kosten selbst aufzukommen usw. (Bis die Ämter das kontrolliert haben, vergehen teilweise Monate bis Jahre. Von daher ist Ausziehen die schnellste und einfachste Option.)

Du brauchst nur den Job anzunehmen.

Sobald Du genug verdienst, entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft quasi automatisch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

DerHans  05.08.2024, 11:20

Wahrscheinlich lebt er aber lieber kostenlos bei seinen Eltern, und scheut das Risiko, einen Teil zu den Kosten der Unterkunft tragen zu müssen.

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roderas 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 11:34
@DerHans

Klar doch ;) finde es immer wieder lustig was Leute interpretieren.

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Agamemnon712  05.08.2024, 12:17
@roderas

Was meinst Du?

Man entfällt der Bedarfsgemeinschaft durch entsprechenden Verdienst.

Gesondern austreten kann man zwar, muß man aber bei entsprechendem Verdienst nicht.

Zumal nach einem Austritt i.S.v. Auszug die verbleibende Bedarfsgemeinschaft ggf. auch umziehen muß.

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