Verbeamtung noch möglich?
Hallo.
Ich habe die Möglichkeit ein Studium zum Dipl. Finanzwirt beim Finanzamt in Bayern zu absolvieren.
Jetzt meine Frage. Kann ich noch Beamter auf Lebenszeit werden, wenn ich beim Abschluss 45 Jahre alt werde.
Nach dem Studium ( Beamter auf Widerruf) ist man Beamter auf Probe und erst anschließend kann man zum Beamten auf Lebenszeit berufen werden. Bin ich für diese Laufbahn zu alt, oder bezieht sich in Bayern die Altersgrenze von 45 Jahren nur aus den Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
3 Antworten
Die Altersgrenze ist unterschiedlich, beim Bund meine ich ist sie bei 50 LJ.
Kommt auch auf deine gesundheitliche Lage an, wenn du dich in dem Alter privat versichern lässt, musst du mit hohem Beitrag rechnen!
Da lohnt es sich ggf. in der gesetzlichen zu bleiben, wo du dann aber auch ordentlich zahlst und ob du dann Beihilfe bekommst, musst du klären, am beste bei deinem Personalamt oder Verbraucherzentrale.
Beamter auf LZ bist du nach 5 Jahren, dann erst steht die auch im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Mindestpension zu. Diese ist höher als bei Erwerbsminderungsrente und du darfst sofort nebenher jobben, übrigens auch mehr verdienen als bei einem Minijob, wenn es zuviel ist, bekommst du halt weniger Pension, da haben pensionierte Beamte tatsächlich einen Vorteil vor erwerbsunfähigen Rentnern- als Beamter kündigen wäre dumm, denn dann wirst du in der DRV nachversichert und bekommst natürlich dementprechend weniger Rente, da du ja als Beamter nur Einkommenssteuer und nicht in die DRV einzahlst.
Dies alles musst du bedenken, auch im Falle von Scheidung Versorgungsausgleich beachten ect., lass dich ausführlich beraten was sich für dich lohnt.
Wenn du dich privat versicherst, denke daran, dass auch Rehaleistungen mit versichert sind....das ist nämlich selten der Fall und kann empfindlich teuer werden wenn du das nicht in den Leistungen hast und eine Reha brauchst.
Könntest du theoretisch schon.
Aber es ist absolut sinnlos. Zumal du erst nach 5 Jahren erste Pensionsansprüche erreichst. -Die volle Pension wirst du sowieso nie erreichen.
Das ganze wäre ein riesiges Minusgeschäft im Hinblick auf die Altersvorsorge.
Es gibt keine Altergrenze. Aber irgendwann rechnet es sich nicht mehr.
Na weil du nicht mehr in die Rentenkasse einzahlst und dementsprechend weniger Rente bekommen würdest.
Deine Personalverwaltung kann dir diese Frage kompetent und insbesondere auf deinen Einzelfall bezogen beantworten.
Könntest du mir dies bitte näher erklären?