Baumrückschnitt nach § 912 BGB?
Hallo, ich wende mich mit folgender Frage an euch. Mein neuer Nachbar möchte auf seinem neu erworbenen Grundstück ein Haus errichten. Jetzt gibt es durch einen Baum einen Überhang den ich laut seiner Aussage zurückschneiden muss. Laut Gesetzestext spricht man im Paragraph 912 des Bürgerlichen Gesetzbuches von Anordnung und Genehmigung. Worin besteht der Unterschied. Ich kann es mir bezüglich der Genehmigung nur so erklären, dass er aufgrund des Bauvorhabens eine Genehmigung bezüglich des Rückschnitts hat einholen müssen. Aber was bedeutet dann der Begriff Anordnung? In beiden Fällen muss ich ja wohl als Besitzer die Kosten für den Rückschnitt übernehmen oder?
1 Antwort
Ich kann jetzt im § 1004 nichts von Anordnung und Genehmigung finden. Dort steht nur, dass er von dir ("Störer") die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen kann. Und ja, die Kosten dafür musst du übernehmen.