Bauland und Stromanschluss; Was wenn kein Stromanschluss vorhanden ist?

2 Antworten

Vom nächsten Verteilerabgang des Stromanbieters, bis zur Grundstücksgrenze muss das EVU, auf deren Kosten, die Leitungen legen.

Ab der Grundstücksgrenze, bis zum Hausanschlusskasten, muss der jeweilige Grundstückseigentümer für die Kosten aufkommen. Das gilt auch für Frischwasser, Abwasser, Gas,Telefon und Internet.


Knowingbase 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 17:17

Ist das rechtlich gesichert?

habakuk63  19.09.2024, 18:07
@Knowingbase

So haben wir es bei allen drei Häusern erlebt. Du kannst zur Sicherheit bei den Versorgungsunternehmen nachfragen.

Knowingbase 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 18:08
@habakuk63

Also auch wenn in der Gegend noch. Kein Haus steht?

habakuk63  19.09.2024, 18:14
@Knowingbase

Wenn es innerhalb des Stadt- oder Gemeindegebietes liegt, ja. Liegt die Immobilie "im Außenbereich", dann habt ihr den schwarzen Peter gezogen, dann muss kein Versorgungsunternehmen Leitungen legen, nicht einmal wenn du bereit wärst die Gesamtkosten zu tragen. Ein Freund in MVP hat diese Situation, alles im Inselbetrieb (Flüssiggas, Stromgenerator, eigener Brunnen und eine Biokläranlage).

Der Eigentümer muss die Erschließungskosten Zahlen, für Strom Wasser Abwasser