Gewerbe mit hartz4?
Hallo ihr Lieben,
Ich beziehe, durch corona bedingt, Hartz IV. Nun meine Frage. Ich möchte gerne ein Restaurant eröffnen, und habe gehört das man in der Anfangszeit Unterstützung vom Amt beantragen kann. Was muss ich vorab für Anträge stellen?Beim Arbeitsamt hat mir niemand so richtig eine Auskunft gegeben.
Vielen lieben Dank für eure Antworten
10 Antworten
Welche Qualifikationen hast du denn? Wer soll deine Miete, Krankenkasse, Lebensmittel und Getränke für dein Restaurant zahlen? Das übernimmt kein Amt..
du kannst einen Antrag auf gründerzuschuss stellen
Ohne Geld / Sicherheiten kann man kein Restaurant eröffnen - und nein das JC sichert max. den Lebensunterhalt ab, aber gewährt keine Kredite / "Bürgschaften" zur Existenzgründung.
Es besteht die Möglichkeit, dass das JC dich bei dem Weg in die Gründung unterstützt. Allerdings liegt die Unterstützung immer im "ermessen" des JC. Zudem sind Hilfestellungen immer "Kann-Leistungen", daher solltest Du dich "BEVOR" du mit dem JC sprichst erkundigen und beraten lassen. Du benötigst einen roten Faden VOR der Gründung. weitere Förderungen sind zudem von Faktoren abhängig wie Branche, Bundesland etc.
Infos z.B. unter www.beraterstudio.de
Zuerst musst du ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden.
Das Amt zahlt dir soweit ich weiß in den seltensten Fällen was.
Die Unterstützung erfolgt meist als umbau. Startgeld kriegst du nicht
Nee, die Gewerbeanmeldung ist das Letzte und erfolgt beim Gewerbeamt.
Dafür braucht er auch eine spezielle Gaststättenerlaubnis. Und die bekommt er erst, wenn die Lebensmittelaufsicht den Betrieb abgenommen hat.
Klär das Mal mit dem Anfangs und Startkapital bei deiner Bank. Genaues Bussines Modell und Gewinnanalyse. Du bist Restaurantfachmann bzw Koch? Sonst wird das eh nichts. Zur Ausstattung. Da zahlt das Amt nichts. Mit Glück Hilfe bei der Miete.