Bafög Ende Förderungsfähigkeit?
Hallo,
zum Ende März 2024 müsste ich beim BAföG-Amt einen Leistungsnachweis einreichen. Mir geht es darum, nicht mehr förderungsfähig zu sein, um Wohn- oder Bürgergeld-Aufstockung zu erhalten.
Frage: Wenn ich gar keinen Leistungsnachweis einreiche (also wirklich nichts), endet ja so oder so der Leistungs-Bezug. Endet dann auch die Förderungsfähigkeit oder wird diese nur pausiert, bis ich einen quasi von der Uni unterschriebenen ungenügenden Leistungsnachweis einreiche?
2 Antworten
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Du brauchst eine Bescheinigung, dass dir dem Grunde nach kein Bafög - mehr zusteht, nur damit könntest Du dann theoretisch einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Von Bürgergeld bist Du im Regelfall ausgeschlossen, solange Du nicht exmatrikuliert bist.
Für das Wohngeld musst Du dann schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Dieses läge dann bei min. 80 % deines Grundbedarfs nach dem SGB - ll, also Bürgergeld vom Jobcenter, ohne eigenes anrechenbares Einkommen.
Das wären dann derzeit min. 502 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min. noch deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und davon dann min. diese 80 % an eigenem Einkommen.
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Soweit kein Leistungsnachweis vorgelegt werden kann, endet die Förderbarkeit dem Grunde nach. Damit bestünde kein weiterer Ausschluss vom Wohngeld. Hierfür würde jedoch eine Bestätigung des Bafög-Amtes in Form eines Negativ-Bescheides erforderlich sein, so dass ein reines Nichtstun nicht ausreichen würde.
Ein Anspruch auf Bürgergeld wird sich allein damit jedoch nicht erreichen lassen, da hier der Auschluss über die abstrakte Förderfähigkeit des Studiums erfolgt.
Mit dem Hinweis darauf, dass beim Wohngeld eine Art von Mindesteinkommen erreicht werden muss und es nur einen Anteil der Kosten deckt, mag hier kein geeigneter Finanzierungsplan vorliegen.
Danke