Bafög Bescheid-Widerspruch eingelegt und jetzt wurde er an Senatorin weitergeleitet?

2 Antworten

Der Widerspruch wird nicht von der Senatorin/Ministerin bearbeitet, sondern von der ihr unterstehenden Behörde. Diese ist die nachsthöhere Instanz für die Hochschulen des Bundeslandes und deren Studierendenwerke.

Wenn auch von dort ein negativer Bescheid kommt, wird auch zu diesem eine Rechtsbehelfserklärung erfolgen, der die weiteren möglixhen rechtlichen Schritte abklärt.

Ist es möglich, dass sein Bafög gestrichen wird, obwohl er nachweisen konnte, dass er aufgrund seiner psychischen Probleme in ärztlicher Behandlung war und keinen Therapieplatz bekommen konnte?

Sicher.

Warum wird der Widerspruch von der Senatorin bearbeitet?

Nicht die Senatorin bearbeitet den Widerspruch, sondern die Senatsverwaltung. Das heißt, das Studierendenwerk hat den Widerspruch geprüft (Abhilfeprüfung) und festgestellt das sie an ihrer Entscheidung festhalten. Jetzt muss die Senatsverwaltung endgültig entscheiden.

Was kann er tun, wenn auch die Senatorin den Widerspruch ablehnt?

Gegen die Entscheidung klagen.