Bafög Hochschulwechsel wieder ins 1. Semester?
Leider konnte ich in den letzten Tagen weder telefonisch noch per E-Mail meine zuständige Beraterin erreichen, deshalb hoffe ich, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Ich studiere aktuell und komme demnächst ins 3. Semester. Jedoch habe ich keinen Gefallen an meiner Hochschule gefunden aus verschiedenen Gründen. Zudem haben ich einen Pendelweg (Auto 50min/ Zug 1 1/2 bis 2 Std). Jetzt habe ich mich erneut für den selben Studiengang (letzten Jahre erfolglos) in meiner Heimathochschule beworben und habe tatsächlich eine Zulassung fürs 1. Semester erhalten. Theoretisch könnte ich auch irgendwie ins 3. hoch gestuft werden, jedoch müsste ich mindestens 7 Prüfungen nachschreiben, da der Studiengang in meiner Heimat andere Module hat.
Meine Fragen sind jetzt:
Verfällt mein Bafög-Anspruch, wenn ich wieder ins 1. Semester gehe?
Und wie gehe ich bei einem Hochschulwechsel vor bezüglich Bafög? Der Folgeantrag wird gerade von meinem bisherigen Amt bearbeitet.
Ich bin sehr auf das Geld angewiesen, da ich weder bei einem Elternteil wohnen kann und ab Oktober mit meinem Freund zusammen ziehe.
Vielen Dank falls mir eine Auskunft geben könnte!!
1 Antwort
Wenn es wirklich der selbe Studiengang ist, läuft die Semesterzählung im Sinne des BAföG weiter und in zwei Semestern müsstest du einen Leistungsnachweis über die Leistungen der ersten vier Semester von der neuen Hochschule vorlegen. Das ist die große Schwierigkeit in so einem Fall. Dass Du direkt kein BAföG mehr bekommst, sollte eigentlich nicht sein, aber ist nicht ganz ausgeschlossen.
Wie gesagt: Aus Sicht des BAföG wirst du wahrscheinlich nochmal 4 Semester Zeit haben, wenn es als gleicher Studiengang angesehen wird (wonach es sich ja stark anhört). Dass Dir durch den Wechsel Zeitverlust entsteht, berücksichtigt das BAföG nicht, Du könntest ja an der alten Hochschule bleiben. Anders gesagt: Wenn du weiterhin BAföG haben willst, musst Du im Grund in den zwei Semester so weit kommen, dass die neue Hochschule Dir für das BAföG die Bescheinigung der nötigen Leistungen nach dem vierten Semester ausstellt.
Ja es ist der selbe Studiengang, jedoch mit unterschiedlichen Modulen in unterschiedlichen Semestern… Falls ich ins 3. gehe muss ich sehr sehr viel nachschreiben. Eine Angestellte die sich um organisatorische Sachen kümmert, meinte ich soll ins 1. Semester gehen da es sonst nur schwer machbar ist.. Danke für deine Antwort!! :)