BAFÖG ÄNDERUNG MITTEILEN WENN SCHWESTER FSJ MACHT?

2 Antworten

Ich vermute, dass du das nicht mitteilen musst, aber du kannst es ja trotzdem melden.

Wenn das Pflicht wäre, sollte wahrscheinlich in deinen Unterlagen dazu etwas stehen.

Wenn Du elternunabhängiges Bafög - bekommst, ist das Einkommen der Eltern wie der Name schon erahnen lässt nicht relevant.

Deshalb spielt es auch keine Rolle was deine Geschwister machen oder nicht, also ob deine Eltern noch für andere Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind oder nicht, weil wie erklärt das Einkommen der Eltern nicht relevant ist.

Demnach muss da meiner Ansicht nach auch nichts beim Bafög - Amt gemeldet werden.


Duaaa1998 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:06

nee sorry ich habe mich vertan, ich dachte elternunabhängig wäre man wenn man nicht bei den Eltern lebt aber das stimmt nicht. Ich lebe alleine und bin gerade mal 22 Jahre alt. Meine beiden Eltern kriegen Bürgergeld, deswegen denke ich bin ich nicht elternunabhängig.

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Duaaa1998 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:07

Also trifft auf mich zu:

Seit dem Wintersemester 2022/2023 beträgt der BAföG-Höchstsatz (Grundbedarf und Bedarf für die Unterkunft) für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, unter 25 Jahre alt und familienversichert sind, 812 Euro pro Monat.

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isomatte  15.07.2024, 18:20
@Duaaa1998

Dann gibt im Internet einmal ein, wann besteht Anspruch auf elternunabhängiges Bafög, da kannst Du die Voraussetzungen nachlesen.

Mit nicht mehr bei den Eltern im Haushalt leben hat das nichts zu tun.

Dann solltest Du das natürlich melden, obwohl das an deinem Anspruch nichts ändern wird, wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind.

Das Taschengeld für das FSJ - ist ja auch kein Einkommen im eigentlichen Sinn, spielt also bei deinem Bafög - Anspruch keine Rolle.

Beim Bürgergeld wird es auch nicht angerechnet, solange deine Schwester noch unter 25 ist, denn seit Juli 2023 gilt auf Erwerbseinkommen für Kinder als Schüler, Azubi oder Stundent der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Gilt auch für Kinder unter 25 in einem freiwilligen Dienst.

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