Bafög + Minijob?

1 Antwort

Du redest hier doch vom erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für Kinder unter 25 unter Bürgergeld vom Jobcenter !

Ist das Kind unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent, bleibt vom Erwerbseinkommen derzeit ein Freibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto.

Das hätte das Kind dann wie Taschengeld für sich zur Verfügung, bei höherem Bruttoeinkommen kämen dann weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Wenn das Kind also neben Bafög - Erwerbseinkommen erzielt, dann besteht Anspruch auf den genannten erhöhten Grundfreibetrag, aber dann fällt der pauschale monatliche Freibetrag auf das Bafög - von 100 Euro weg.

Dieser ist dann schon im erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen enthalten.

Das Bafög - wird dann im Regelfall voll angerechnet, so wie das Kindergeld usw.auch, wenn beim Kind ab der Vollendung des 18 Lebensjahres schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt werden.

Sonst könnte ein volljähriges Kind ohne Erwerbseinkommen von sonstigen Einkommen 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Die würden aber auch bei den 100 Euro Freibetrag auf das Bafög - entfallen, weil diese 30 Euro Versicherungspauschale auch da schon enthalten sind.


Bianca8806 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 17:45

Das heißt mir werden nicht mehr 176 sondern 276 Euro abgezogen oder sie darf statt 538 nur noch 262 Euro Anrechnungsfrei behalten weil die 276 Euro schon in den 538 drin sind? Dann müsste ich demnach ja wieder mehr bekommen..oder denke ich zu kompliziert

Bianca8806 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 17:50
@Bianca8806

Oder ganz anders,von 538 freigrenze sind die 100 abzüglich heißt 438 euro hat sie frei?

isomatte  18.11.2024, 21:05
@Bianca8806

Nein Du bekommst weniger, weil das Bafög - dann in voller Höhe auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Dafür bleibt Erwerbseinkommen des Kindes unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Hat das volljährige Kind außer Kindergeld und Bafög - kein Erwerbseinkommen, dann hat es wie jetzt 100 Euro Freibetrag auf das Bafög - deshalb auch nur 176 Euro anrechenbares Bafög.

Wenn das Kind aber nun zusätzlich Erwerbseinkommen erzielt, fallen diese 100 Euro vom Bafög - wie schon erklärt weg, dafür wird aber vom Erwerbseinkommen bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto nichts angerechnet, hat das Kind also wie Taschengeld für sich zur Verfügung.

Du hast ja dann nicht wirklich weniger, auch wenn Du dann vom Jobcenter 100 Euro weniger für dein Kind bekommen solltest, weil das Bafög - dann voll angerechnet wird.

Dann muss dir dein Kind vom Bafög - dann 100 Euro mehr als bisher geben, dann bist Du wieder bei plus minus null.