BAB berechtigt?

2 Antworten

Auch für nicht deutsche Staatsangehörige ist unter Umständen BAB - von der Agentur für Arbeit möglich.

Den Antrag müsstest Du ja so oder so stellen, nur dann kann ein möglicher Anspruch auch geprüft werden und das kann man auch online machen, dafür musst Du keinen bei der Agentur für Arbeit erreichen.

Hier steht nichts davon, daß man für Anspruch auf BAB die deutsche Staatsbürgergschaft haben muß:

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Du solltest der Bundesagentur für Arbeit einen Brief schreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.