BAB berechtigt?
Hallo zusammen,
Ich bin nach Deutschland mit einem Ausbildungsvisum zum Mechatroniker gekommen.
Die Ausbildung wird im September anfangen.
In meiner Ausbildung werde ca. 700 Euro Netto verdienen.
Ich werde auch eine WG mieten die ca. 400 kostet.
Die Frage ist, habe ich Anspruch auf BAB, auch wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung habe, und wenn ja weiß jmd. Wie viel?
Ich habe seit Wochen versucht, die Leute der BA zu erreichen, konnte aber nicht wegen der hohen Anrufanzahl. Deswegen würde ich gerne hier fragen, wenn jmd. sich auskennt.
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Auch für nicht deutsche Staatsangehörige ist unter Umständen BAB - von der Agentur für Arbeit möglich.
Den Antrag müsstest Du ja so oder so stellen, nur dann kann ein möglicher Anspruch auch geprüft werden und das kann man auch online machen, dafür musst Du keinen bei der Agentur für Arbeit erreichen.
Hier steht nichts davon, daß man für Anspruch auf BAB die deutsche Staatsbürgergschaft haben muß:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Du solltest der Bundesagentur für Arbeit einen Brief schreiben.