Azubis & Minusstunden?
Hallo zusammen, ich habe mich ein wenig belesen was den Aufbau von Minus bzw. Plusstunden betrifft. Gut, jetzt lese ich immer wieder Beispiele wie "wenn man früher nach Hause geschickt wird, zählt das nicht". Das verstehe ich :) aber was ist wenn der Azubi unentschuldigt außerhalb der Probezeit fehlt oder dauernd zu spät kommt? Muss man sich als Betrieb auf der "Nase" rumtanzen lassen?
3 Antworten
Muss man sich als Betrieb auf der "Nase" rumtanzen lassen?
Minusstunden welche sich durch Fehlverhalten des Auszubildenden - unentschuldigte Fehltage / Arztbesuche die durchaus außerhalb der Ausbildungszeit nehmbar sind / aufbauen / zu spät kommen oder ??? , sind natürlich reale Minusstunden die dem Auszubildenden anlastbar sind - sprich die dürfen diesem auch abgezogen werden.
Ansonsten unentschuldigte Fehltage abmahnen - Entgelt kürzen - und im "schlimmsten" Fall die vorzeitige Auflösung des Auszubildendenverhältnis anstreben.
Minus-Stunden können eigentlich gar nicht entstehen. Der Betrieb ist verpflichtet, dich auszubilden. Kann er das aus irgendeinem Grund zeitweise nicht, muss er dich trotzdem bezahlen.
Er hat eben dafür zu sorgen, dass es keine Minusstunden gibt. (Vertretungskraft?)
Fehlt der Azubi unentschuldigt, erhält er eine Abmahnung, aus der auch genau hervor geht, dass er bei einer weiteren Vertragsverletzung, mit der Aufhebung des Ausbildungsvertrag, zu rechnen hat.
ich bin als AG aber nicht verpflichtet, diese Abmahnung auszusprechen wenn ich der Meinung das ich das nicht möchte. Wohl kann ich aber die Nachholung der Ausbildungszeit verlangen.
Im Übrigen gibt es auch sowas wie "Chef, heute würde ich gern 2 Stunden früher gehen, geht das?" auch da werden minusstunden fällig die schnellstmöglich auszugleichen sind
Hallo menkey2k,
das unentschuldigte Fernbleiben der Arbeit ist ein Abmahnungsgrund und kann zu einer Kündigung seitens des Arbeitgebers berechtigen.
Ausbildungsverträge sind sehr gut geschützt, bei einem derartig schweren und vorsätzlichem Fehlverhalten ist eine Kündigung dennoch rechtens.
Natürlich können Auszubildende auch Arbeitszeitkonten haben. Allerdings nur in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen. Wenn du nach Hause geschickt wirst, bekommst du für die restliche Arbeitszeit natürlich Minusstunden angerechnet!
emesvau
Hans da muss ich wiedersprechen. Wenn der Azubi unentschuldigt Ausbildungsinhalter versäumt, muss er diese nachholen.