Azubi und Student zusammenziehen?
Moin Zusammen,
Ich bin M 25 Jahre alt und Studiere gerade als Werkstudent, meine Verlobte F 20 wird ab dem September eine Ausbildung zur Erzieherin machen. Wir möchten nächstes Jahr zusammen ziehen.
Problem ist nun das ich bei meinem Unternehmen als Werkstudent nur zwischen den Semestern Arbeite und somit auch nur 3 Monaten im gesamten Jahr Geldverdiene. Und meine Verlobte "nur" ein Azubi Gehalt hat.
Ich kenne mich leider Null aus was und welche Papiere beantragt werden können/müssen um zusammen ziehen zu können.
Fragen:
Was haben wir für Möglichkeiten Finanziell Unterstützt zu werden.
Was müssen wir Beantragen bzw. auch Wann was ( Zuerst Mietwohnung finden oder Zuerst bestimmte Sachen beantragen)
Danke im vorraus für jede Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Arnold
1 Antwort
Für euch Beide kommt BAföG in Betracht. Sie würde BAföG bekommen, wenn sie eine schulische Ausbildung macht zur Erzieherin und ihre Eltern nicht genug verdienen.
Für dich käme das Gleiche in Frage. Vorausgesetzt die Eltern verdienen nicht genug.
ABER: sollten die Eltern zu viel verdienen, dann kommt es darauf an, ob sie den Auszug unterstützen möchten. Denn eine eigene Wohnung müssen sie nicht finanzieren. Es se denn, der Auszug wäre unvermeidbar, weil der Ausbildungsort zu weit vom Elternhaus entfernt liegt.
Sie hat daneben noch Anspruch auf das Kindergeld.
Für dich käme im Fall der Fälle dann der Höchstsatz BAföG in Höhe von 934 Euro hin, da du mit 25 ja nicht mehr über die Eltern versichert bist. Also würdest du auch die Pauschale für KV und PV bekommen.
Für sie 632 Euro plus Kindergeld 250 Euro plus ggf. Unterhalt durch die Eltern in Höhe von 48 Euro.
Bekommt ihr allerdings kein BAföG oder nicht den Höchstsatz, dann muss nach BGB geprüft werden ob die Eltern leistungsfähig sind und vor allem verpflichtet wären zu zahlen.
Der pauschale Satz beim Unterhalt würde bei 930 inkl. Kindergeld liegen.
Du studierst ja bereits und kannst jetzt schon einen BAföG Antrag stellen und bei Auszug einen Änderungsantrag stellen.
Kommt aber kein BAföG in Betracht und möchten die Eltern den Auszug nicht finanzieren, weil sie es nicht können / müssen, dann könnt ihr nicht zusammen ziehen, weil ihr es nicht finanzieren könnt.
Dann bleibt immer noch der Versuch einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen:
https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-vorausleistung
Bekommt sie allerdings als Azubi eine Ausbildungsvergütung, dann wird die bis auf 100 Euro als Einkommen angerechnet. Und dann bleibt für sie ggf. ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe. Oder eben auch da wieder: die Eltern