Azubi nach 4 Wochen als vollwertigen Mitarbeiter betrachten?
Es geht hier nicht um mich, sondern um eine Person, die mir am Herzen liegt.
Die Person hat mir erzählt, dass sie nach 4 Wochen Einarbeitung (1. Lehrjahr) bereits als vollwertiger Mitarbeiter zählt, der keine Fehler mehr machen darf und genau die Aufgaben erledigen muss, die ein Mitarbeiter, der schon jahrelang im Betrieb ist, auch erledigen muss.
Da ich mich diesbezüglich nicht wirklich auskenne, würde ich mal in die Runde fragen. Ist das normal?
9 Stimmen
5 Antworten
ein Azubi darf im ersten Ausbildungsjahr Fehler machen
Würde man einen Job in 4 Wochen lernen können, bräuchten wir keine Ausbildungen.
Selbst Gesellen machen Fehler !
Ich kannte mal einen AUSGELERNTEN Elektriker, dem musste ich erzählen daß ein Hausanschluss 3 Phasen, einen Nullleiter und einen Schutzleiter hat, und daß er zwischen den Phasen 400 Volt hat.
Der arme Kerl hatte in der Ausbildung auf Rohbauten NUR Strippen gezogen, angeschlossen haben das dann andere. Ein Witz, sowas.
Definitiv nein. Wenn man das dann schon könnte, bräuchte man keine Ausbildung machen.
nein, er ist in der Ausbildung. Soll das ja erst noch lernen.