Azubi kommt ohne Führerschein zur Arbeit. Was tun?
Hallo,
Ich bin Ausbilder und mir ist aufgefallen das mein Azubi mit dem Auto zur Arbeit kommt er hat aber zu 100% keinen Führerschein weil ich weiss, dass er noch zur Fahrschule geht.
Was kann ich jetzt tun?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/iQhaenschenkl/1520007363251_nmmslarge__518_86_1555_1555_cb4fada9e8343aa3251e5f4afe031b79.jpg?v=1520007363000)
Da der Weg zur Arbeit und zurück mit unter die Zuständigkeit der BG gehört, musst Du Dich darum kümmern. Wenn Du das nicht tust, wirst Du im Ernstfall mit zur Verantwortung gezogen.
Kläre das in einem Gespräch mit ihm. Wenn Du die Ausbildereignungsprüfung bestanden hast, solltest Du das allerdings selber wissen.
Vielleicht stellt sich ja alles auch als harmlos heraus und er macht einen zusätzlichen Führerschein für Motorrad oder LKW.
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Du solltest ihn zur Rede stellen und nachfragen ob er dir das erklären kann. Du bist ja als Ausbilder für die Azubis verantwortlich und du solltest dich da aus meiner Erfahrung ruhig einmischen, auch wenn es nicht direkt zu deinen Aufgaben zählt. Okay, vielleicht doch, wenn er mit dem Wagen auf dem Firmengelände fährt und parkt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MonaLisa557/1708452762078_nmmslarge__0_0_518_518_9e97832af05362e06bcbba809563fd2c.jpg?v=1708452762000)
Der Azubi begeht damit ne Straftat und riskiert leben auf der Straße.
Ich weiß gar nicht warum sich da die Frage stellt, was du da tun sollst. Natürlich anzeigen. Er riskiert fahrlässig Leben auf der Straße. Es hat einen Grund, das man erst nach bestandener Prüfung fahren darf.
Dann redest du mit dem Chef und informierst ihn darüber. Er muss entscheiden ob der Azubi so noch tragbar für die Firma ist.
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Hallo,
natürlich hast du mehrere Möglichkeiten, aber bedenke, das auch du dich strafbar machst.
Das heißt dann: zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Somit, sprich mit ihm.
Weise ihn darauf hin, das das Fz hier und jetzt stehen bleibt, ansonsten mußt du die Pol. rufen weil du dich nicht auch strafbar machen willst.
Gruß
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
Wenn du den Sachverhalt, die einzelnen Bedeutungen, nicht verstehst, dann laß es sein.
Du scheinst zu verwechseln, wer von uns beiden hier die elementarsten Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts nicht versteht.
Das heißt dann: zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
§21 StVG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Daher erneut meine Frage: Aus welchem Grund soll der Fragesteller der Halter des Fahrzeugs sein?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
zeig ihn bei der polizei an und gut sit
Aus welchem Grund soll der Fragesteller der Halter des Fahrzeugs sein?