Azubi in Wiener Maklerbüro wg. muslimischem KT gekündigt - Wer hat Recht?


31.05.2024, 12:46

Wenn Ihr eine Begründung für Eure Meinung habt, finde ich es prima, wenn Ihr die dazuschreibt;)

Das Ergebnis basiert auf 35 Abstimmungen

Azubi: Ihr KT hat mit der Qualität ihrer Arbeit nichts zu tun 57%
Chefin: Viele Kunden von Maklerbüros wollen kein islamisches KT 26%
Chefin: Keine Religionssymbole in einem säkularen Staat! 9%
Niemand: Keine von beiden hat sich ganz korrekt verhalten 6%
Azubi: Sie hat das Recht, ihre Religion frei auszuüben 3%
Chefin: Die Azubi hätte zu Beginn über ihr KT informieren müssen 0%
Chefin: Islamisches KT widerspricht Frauen-Gleichberechtigung 0%

6 Antworten

Azubi: Ihr KT hat mit der Qualität ihrer Arbeit nichts zu tun

Azubi, denn ihr Kopftuch hat null mit ihrer Arbeitsleistung zu tun, allerdings habe ich für meinen Ausbilder wirklich alles getan und mich anständiger angezogen als er mich drauf ansprach…

Und so schlimm ist ein Kopftuch nicht, auch wenn es für einige nicht gut ankommt, sollte allerdings heutzutage eine Minderheit sein.

Aber in dem Fall zeige ich null Verständnis, denn die Chefin, wusste es ja früher, dass sie sich bedeckt.

Mit hochachtungsvollen Grüßen


CarlosMerida 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 15:40

Nein, gerade, dass die Chefin das früher wusste geht aus dem Artikel nicht hervor, sondern das Gegenteil.

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Ich verstehe das Theater nicht. Die fromme Muslima muss ja mit Zinsen arbeiten. die begeht ja Sünden am laufenden Band oder verkauft sie nur Häuser die ohne Darlehen finanziert werden? Wir haben das früher anders geregelt. Wenn eine Azubine darauf hingewiesen wurde das Kopftuch abzulegen und es trotzdem nicht tat, wurde sie nicht ins Angestelltenverhältnis übernommen. Es besteht keine Verpflichtung für AG die Auszubildenen zu übernehmen und die 3 Jahre gehen ja schließlich rum. Da kann man sich den Ärger ersparen. Ausbildungsverträge zu lösen ist nicht immer einfach. Azubis sind besonders geschützte AN sind ja keine vollen Mitarbeiter die Verantwortung tragen und bleibt abzuwarten wie das Arbeitsgericht entscheidet.

Azubi: Sie hat das Recht, ihre Religion frei auszuüben

Die Chefin hätte ich 1. strafrechtlich wegen Diskriminierung angezeigt und 2. zivilrechtlich hätte ich ein paar Monate Gehalt eingeklagt

Azubi: Ihr KT hat mit der Qualität ihrer Arbeit nichts zu tun
Was denkt Ihr? - Gem. Artikel hat die Azubi ihren Arbeitgeber nicht zuvor über die Absicht, das muslimische KT zu tragen, informiert und hatte die Lehre offensichtlich auch ohne das muslimische KT begonnen.

Und hier liegt das Problem. War sie vorher Muslima und hat kein Kopftuch getragen, weil sie diesen Job haben wollte, oder hat sie konvertiert bzw. angefangen, ihren Glauben ernster zu nehmen?

Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, in das Privatleben seiner Angestellten einzugreifen. Wenn ihr Glaube ein persönliches Problem darstellt, sollten solchen Arbeitgebern die Lizenzen entzogen werden. Das Kopftuch hat keinen Einfluss auf ihre berufliche Leistung. Hätte es einen Einfluss, dann wäre dies aus Sicht der Gesetzeslage akzeptabel.

Meine persönliche Meinung dazu:

Dieses Reisebüro sollte keine Buchungen für den Nahen Osten durchführen dürfen.

Und eine weitere Meinung über die Bubble.

Man wirft den Menschen hier ein Problem vor, das keines ist. Der Arbeitgeber darf sie nicht kündigen, und das ist schon vorher bekannt. Man heizt damit die Menschen auf, lässt sie über einen längeren Zeitraum streiten, um ihre Wut zu verstärken, und am Schluss wird man kurz für eine Minute erwähnen, dass man in einer freiheitlichen Demokratie lebt und Menschen nicht wegen ihres Glaubens oder Aussehens benachteiligt werden dürfen.

Bubble!!


Ana1970  12.07.2024, 18:11

Es geht ja nicht im das Privatleben der Muslima sondern um ihren Arbeitsplatz.

Wenn ihr Arbeitgeber keine rwligiöse Symbole oder Bekenntnisse im Büro haben will, dann ist das so.

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CarlosMerida 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 20:08

Es ist ein Immobilienbüro - Es vermittelt keine Reisen.

Vermummenschanzung ist kein Privatleben, sondern "dienstliches Leben", wenn die Azubi sich auf der ARbeit vermummenschanzt.

Sie sendet damit eine rückwärtsorientierte, politisch-islamistische, misogyn-patriarchalische Botschaft an KollegInnen und Kunden.

Ist es nicht verständlich, wenn der ARbeitgeber mit einer solchen Botschaft nicht einverstanden ist?

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MaxIpsum  31.05.2024, 20:16
@CarlosMerida

Habe ich überlesen. But same shit.

Ist es nicht verständlich, wenn der ARbeitgeber mit einer solchen Botschaft nicht einverstanden ist?

Nein, ist es nicht, weil seine Interessen in der Allgemeinheit liegen und nicht bei ihm Zuhause.

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MaxIpsum  31.05.2024, 20:22
@MaxIpsum

Erinnert mich auch an diese Schilder, auf denen stand: "Juden und Hunde verboten." Es ist doch der Ladenbesitzer, der entscheidet, welche Religionszugehörigen er in seinem Laden haben möchte, bla bla bla bs.

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Ana1970  12.07.2024, 18:13
@MaxIpsum

"Juden und Hunde verboten...." Könnte ein Molsem gewesen sein, der das gesagt hat.

Ich mag Hunde und Juden auch, sie sind sehr nett, freundlich, sozial, ich liebe sie einfach und ich habe sie gern in meiner Nähe.

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Chefin: Keine Religionssymbole in einem säkularen Staat!

Ja....

Ich meine, wenn die Muslima schon so strengläubig ist, dass sie nicht auf's Kopftuch verzichten kann, frage ich mich, wie sie mit Menschen arbeiten will, wie sie sich, alleine, mit fremden Männern zur Wohnungsbesichtigung treffen will, das ist doch alles nicht erlaubt, im strengen Islam, oder?

Das ist echt etwas seltsam, finde ich, das passt nicht zusammen.

Ich würde aber grundsätzlich der Chefin Recht geben, wenn sie keine religiöse Bekenntnisse im Büro haben möchte, dann ist das so.


CarlosMerida 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:30

EBEN! - Man denke doch nurmal, was bei so Wohnungsbesichtigungen geschehen kann - "Der letzte Tango in Paris" mit Marlon Brando ist da doch ein munteres Beispiel!

Wahrscheinlich war die Azubi zu jung, um diesen Film zu kennen;)

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