Autounfall Teilschuld?

7 Antworten

Einem KFZ-Führer kann allein aus der Betriebsgefahr des KFZ heraus eine Teilschuld zukommen.

Da hier die Sachlage aber recht eindeutig ist, der Fehler also völlig beim Radfahrer selbst lag und Du den Unfall nicht abwenden konntest, dürfte man hier von einer Haftung Deinerseits absehen.

Sorgen solltest Du Dich jetzt also in erster Linie darum, dass der Radfahrer Deinen Schaden reguliert, dafür braucht er eine Privathaftpflicht oder muss es selbst zahlen.

Hi, so wie Du den Sachverhalt geschildert hast, sehe ich keine Teilschuld.

Du schreibst, dass rechts-vor-links galt, und der Radfahrer von links kam. Danach hättest du Vorfahrt gehabt.

Nun schreibst du, dass der Radfahrer auf dem Bürgersteig fuhr. Da gilt diese Vorfahrtsregelung nicht. Kreuzende Fußgänger oder Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren dürfen, haben Vorfahrt. Durfte der Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren?

Nachtrag: Vergiss den zweiten Teil meiner Antwort, ich habe falsch gedacht. Du hattest Vorfahrt.

Ich lasse den 2. Teil trotzdem stehen, weil es schon Kommentare dazu gegeben hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hotrod66  05.08.2021, 22:23

"Kreuzende Fußgänger oder Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren dürfen, haben Vorfahrt."

Aber auch nur, wenn sie in gleicher Richtung unterwegs sind und du beim Abbiegen ihren Weg kreuzt.

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ronnyarmin  05.08.2021, 22:25
@hotrod66

Auch, wenn sie auf der Querstrasse unterwegs sind, kann es sein, dass sie Vorrang/Vorfahrt haben.

Leider kennt man hier die Gegebenheiten nicht.

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hotrod66  05.08.2021, 22:30
@ronnyarmin

Definitiv nicht bei "rechts vor links". Und Fußgänger nur auf dem Zebrastreifen.

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hotrod66  05.08.2021, 22:33
@ronnyarmin

Selbstverständlich gilt das für den Gehweg. Bevor man als Fußgänger eine Straße überquert, hat man die Fahrzeuge durchzulassen. Es sei denn, man hat sein Leben satt.

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ne hast keine schuld, er ist dir rein gefahren.

Das wäre eine Entscheidung des dafür zuständigen Gerichts. Ein Mitverschulden könnte angenommen werden und ist von den Zeugenaussagen der anderen Beteiligten, deinem Gesundheitszustand, ob du etwa alkoholisiert warst, ob du ein Schuldanerkenntnis ausgesprochen hast usw abhängig.