Autounfall: Auf Schadensersatz verklagen?
Hi! Ich schreib zurzeit eine Kurzgeschichte und komm an einer Stelle nicht weiter, weil ich von so juristischem Kram keine Ahnung hab.^^
Folgende Situation: Ein Verkehrsunfall. Ein betrunkener Mann nimmt an einer Rechts-Vor-Links-Kreuzung einem anderen Mann die Vorfahrt und fährt den Wagen des Nüchternen zu Schrott. Beide sind glücklicherweise nur leicht verletzt. Die Polizei bestätigt hinterher, dass es die Schuld des betrunkenen Mannes war.
Frage: Kann der Mann den Betrunkenen nun wegen des kaputten Autos auf Schadensersatz verklagen? Wie würde sowas aussehen? Wie würde eine Versicherung da mit rein spielen?
Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen könnte. :-)
3 Antworten
Der Geschädigte kann einem Anwalt beauftragen und Nachteil bei der Regulierung zu vermeiden.
Dieser Anwalt wendet sich dann an die Haftpflichtversicherung des Schädigers und muss diesem auch bezahlen.
Der Geschädigte wendet sich am besten direkt an die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers (der Geschädigte hat Direktanspruch), oder übergibt gleich alles einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Der Unfall und dessen Regulierung landet nicht vor Gericht, vor Gericht wird der Verursacher sich wegen Trunkenheit im Verkehr zu verantworten haben, damit hat der Geschädigte und seine Regulierung des Schadens aber nichts zu tun.
Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Haftpflicht des Schädigers zahlt. Klagen muß man da nicht.
Landet das dann vor Gericht? Und muss es ein spezieller Anwalt sein?