Autofahren ohne TÜV aber mit TÜV-Bericht?
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob man mit einem Auto, bei dem der TÜV abgelaufen ist, man aber den TÜV-Bericht hat, noch fahren darf? Ich hab mir sagen lassen, dass ich noch 6 Wochen lang straffrei damit fahren darf, wenn ich den TÜV-Bericht dabei habe. Ist das richtig so? Ich bin da aber skeptisch, da die Information von keiner vertrauenswürdigen Person kam und Google hilft mir nicht viel weiter.
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Wenn die HU abgelaufen ist darfst Du mit dem Auto nicht mehr fahren. Es werden Fahrten zum Testen, Überführen und Vorführen (bei TÜV&Co) meist toleriert. Also wenn ein Polizist Dich anhält und Du ihm glaubhaft machst grade auf dem Weg zum TÜV zu sein lässt er Dich normalerweise weiterfahren. Untermauern kannst Du die Behauptung in dem du ein TÜV-Bericht dabei hast, allerdings verfällt die Wiedervorführungsfrist nach einem Monat.
Bitte richtig lesen, ich schrieb HU, nicht AU. Das was Du TÜV nennst ist die HU, TÜV ist ein Verein, der HU macht. Weil der TÜV lange Zeit fast sowas wie ein Monopol darauf hatte wird HU heute noch oft irrtümlich als TÜV bezeichnet.
Und nein, man darf in dieser Frist nicht bedenkenlos fahren. Eine Strafe kann man trotzdem erhalten. Nur man hat Chancen dieses Vergehen von Kontrollbehörden toleriert zu bekommen und "nur" einen Mängelbericht zu erhalten. Der Mängelbericht fordert dazu auf innerhalb (glaube) 2 Wochen entweder eine gültige HU vorzulegen oder das Fahrzeug abzumelden.
hallo
wenn abgelaufen ! gibt es keine gnadenfristen mehr !! fällt er durch die hu , dann darfst du noch 4 wochen fahren , in dieser zeit solltest du die mängel beseitigen !! wenn das fahrzeug nicht verkehrssicher sein sollte , wird es vom tüv entstempelt , oder die kennzeichen abgenommen , und muss dann getrailert werden und bei überschreitung zahlst du 20% mehr gebühr
gruss mike
Puhh ! Freunde der Sonne, drei mal so ein gefährliches Halbwissen erschrickt mich !
Dreimal geraten, dreimal falsch (tut mir Leid)
Zitat: §29 (2) StVZO: (2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem amtlichen Kennzeichen nachzuweisen,
Vorgeführt werden muß, heiß: im Oktober fällig - im Oktober vorgeführt und nicht im November.
Angenommen: Fälligkeit Okt 12, HU wird im Okt 12 gemacht, und Dein Auto hat erhebliche Mängel, dann mußt Du die Mängel UNVERZÜGLICH beheben lassen, Du hast aber für die Nachkontrolle 1 Monat Zeit. Du hast NICHT einen Monat Zeit die Mängel beheben zu lassen.
Beispiel: Das Auto hat einen kaputten Schalldämpfer der laut röhrt und Du bekommst deswegen heute keine Plakette, in 3Wochen hält Dich die Polizei deswegen an und Du zeigst den 3 Wochen alten Bericht vor, dann hast Du definitiv den schwarzen Peter, weil das nicht mehr unverzüglich ist.
Wenn der Prüfingenieur feststellt, daß Dein Auto "verkehrsunsicher" ist (steht in einer der anderen Antworten) ist sofort Schluß mit lustig, die Plakette kommt ab und das Fahrzeug darf sofort am Straßen verkehr nicht mehr teilnehmen.
Zusammengefaßt:
Du bekommst Deinen HU Bericht und hast
Plakette bekommen und Hinweise: Es bestehen keine Mängel, die in mittelbarem Zeitraum zu einer Gefährdung des Strassenverkehrs führen können. Diese weisen Dich nur auf zu erwartende Mängel hin, z.B. Reifen in Kürze verschlissen ... Du hast beliebig Zeit zur Reparatur, es soll Dir nur als Service dienen, damit Du weißt, was Dich demnächst erwartet.
Plakette bekommen und geringe Mängel: Es bestehen Mängel, die in mittelbarem Zeitraum zu einer Gefährdung des Strassenverkehrs führen können. Diese sind innerhalb eines Monat beheben zu lassen, eine Nachkontrolle ist nicht erforderlich.
Plakette nicht bekommen und erhebliche Mängel: Es bestehen Mängel, die in unmittelbarem Zeitraum zu einer Gefährdung des Strassenverkehrs führen können. Diese sind unverzüglich beheben zu lassen, eine Nachkontrolle innerhalb eines Monats ist erforderlich.
Plakette wurde entfernt und verkehrsunsichere Mängel: Es bestehen Mängel, die zu einer direkten Gefährdung des Strassenverkehrs führen . Diese sind unverzüglich beheben zu lassen, eine Nachkontrolle innerhalb eines Monats ist erforderlich, die Weiterfahrt ist untersagt.
Den Fall mit erheblichen Mängel hat es hier mit einem Schulbus gegeben: Da waren Kleinigkeiten dran und die Bremse war an einer Achse ungleich. Die Kleinigkeiten hat man auch sofort behoben, die Bremsenreparatur verschob man auf das Wochenende. Der Bus wird angehalten und der Fahrer gibt an: "Wir haben schon alles gemacht, nur die Bremse, machen wir am Samstag". Ergebnis, Polizei hat die Weiterfahrt untersagt und es gab eine Anzeige.
Wäre die Reparatur schon erledigt gewesen und nur die Nachkontrolle wäre noch ausstehend, dann wäre alles OK gewesen.
=> Reparatur unverzüglich ! Nachkontrolle hat 1 Monat Zeit
Literaturhinweis: §29 StVZO und Anlage VIII StVZO
... steht im übrigen auf der Rückseite eines jeden DEKRA Berichtes erklärt. Beim TÜV weiß ich es nicht, vermutlich aber auch, in unserer Region ist DEKRA stärker vertreten.
Wenn das Fahrzeug nicht als Verkehrsuntüchtig vom Tüv-Prüfer bewertet wurde, was in dem Tüv-Bericht zu erkennen wäre, dann hat man genau einen Monat Zeit für die Wiedervprführung beim Tüv. Diese Frist sollte man aber nicht ausreizen, falls etwas nicht zur Zufriedenheit des Prüfers repariert wurde, sodass man dann noch einige Tage vor Fristablauf hat, die Mängel gänzlich zu beseitigen bzw beseitigen zu lassen.
Diesen Monat hat man Zeit, damit man nicht die volle HU machen und bezahlen muss sondern nur eine Nachprüfung oder -kontrolle. Man bekommt aber nicht ne HU für diesen Monat.
Der Termin, der bei Dir im Fahrzeugschein sowie auf dem Nujmmernschild steht, ist der Termin zur Anmeldung (!!) zur Hauptuntersuchung. Wenn dort also der Oktober angegeben ist, mußt Du Dir in diesem Monat den Termin für die Hauptuntersuchung besorgen. Und der kann auch im November liegen. Allerdings mußt Du der Polizei gegenüber diesen Termin im Zweifel nachweisen können ............................
das auto ist nicht durch den tüv gekommen, haben aber einen tüv bericht bekommen und müssen das auto nochmal vorführen. ob er einen neuen termin ausgemacht hat, weiss ich aber nicht. gilt dieser tüv bericht denn als "vorübergehender tüv"?
also bei der AU ist er durchgekommen, nur beim TÜV nicht., hat aber einen tüv bericht. also darf er in dieser frist bedenkenlos fahren?