Autofahren Cocktail?

4 Antworten

Für dich gilt 0,0 Promille.

Es kommt auf den Cocktail an, was drin ist und natürlich auf die Menge bzw. Größe des Cocktails.

Die Faustregel ist ja, dass der Körper ca. 0,1 Promille pro Stunde abbaut.

Von 21 Uhr bis 11 Uhr sind 14 Stunden. D.h. in der Zeit sollten ca. 1,4 Promille abgebaut werden...

Von daher sollte es eigentlich ok sein. Dennoch wäre Bahn- oder Taxifahren die bessere Alternative ;-)

Für unter 21 jährige Führerscheininhaber gilt das 0,00 Gesetz sollte man dich damit erwischen war es das mit dem Lappen auch schon ein Rest von 0,01 reicht da schon aus  . 

Du darfst gar nichts mit Alkohol trinken wen man fahren will auch nach Stunden der Geruch im Auto reicht für die Überprüfung und Blutprobe aus . 

Und mit dem BF17 und B ist es dann Essig die werden beide eingezogen bzw. der B wird dann vernichtet . Was  nach der Sperre das neumachen nötig macht . 

Und der Begleiter sollte dich nicht fahren lassen um sich nicht dich dich zu gefährden oder gar nicht zu dir einsteigen das Du nicht fahren darfst . Ohne ist dann der BF17 so oder weg . 

http://www.kanzlei-heskamp.de/promillegrenzen 

0,0 Promille: Für Führerscheininhaber, die sich noch innerhalb der Probezeit nach § 2a StVG befinden oder jünger als 21 Jahre sind, gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot. Der Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 250 € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Die Tat gilt als Typ-A-Verstoß, d.h. die Probezeit verlängert sich automatisch auf 4 Jahre und es ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Die Vorschrift gilt für jeden Führerscheininhaber unter 21 Jahren (unabhängig von der Probezeit) und für jeden Führerscheininhaber innerhalb der Probezeit (unabhängig vom Lebensalter).

Zuletzt aktualisiert: 26. April 2015

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315 c mit Strafe bedroht ist.


fischkopfxxxx 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 16:55

Ja ok alles klar.. Das war nicht meine Frage! Das alles ist mir klar danke! Ich wollte nur wissen ob sich das Alkohol bis dann abgebaut hat.

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Das geht klar. Wenn es bei einem bleibt, musst du dir keine Gedanken machen.


fischkopfxxxx 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 16:35

100% ? Weil man muss darf ja keine Promille haben mit 17 und im Cocktail ist ja auch vodka oder so

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MrZurkon  06.03.2016, 16:37
@MrZurkon

Und auch keinen Liter davon, normale Cocktail-Größe ist Ok.

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fischkopfxxxx 
Beitragsersteller
 06.03.2016, 16:49

Okey danke :)

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Wenn es bei dem Einen bleibt bist du morgen 100% ok.