Auto verkauft, wurde aber vom Käufer nicht abgemeldet?
Hallo zusammen, wir haben im Dezember unser Auto verkauft. Damit der Käufer es noch heimfahren kann war vereinbart, dass er es binnen zwei Wochen beziehungsweise spätestens zum 17.12. abmeldet. Es liegt auch ein Vertrag vor. Dies hat er offensichtlich nicht getan und jetzt kommen hier dauernd Bußgelder an wegen Parken ohne Parkschein. Immer im selben Ortsteil um die selbe Zeit. Die Handynummer ist nicht mehr zu erreichen und jetzt machen wir uns sorgen, dass auch die übrigen Angaben falsch sind.
Was für Möglichkeiten haben wir da? Wir haben der Bußgeldstelle inzwischen eine Mail geschickt. Noch weitere Tipps und Ideen?
Danke schonmal!
4 Antworten
wir haben im Dezember unser Auto verkauft. Damit der Käufer es noch heimfahren kann war vereinbart, dass er es binnen zwei Wochen beziehungsweise spätestens zum 17.12. abmeldet.
Ganz schlechte Idee! So was macht man grundsätzlich nicht! Wenn man ein Fahrzeug verkauft, ist dies IMMER abzumelden und auch die Versicherung zu informieren! Wie der Käufer das Fahrzeug abholt ist seine Sache bzw. dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen.
Ansonsten läuft alles was der Käufer mit dem Fahrzeug anstellt, auf euren Namen! Das ist sozusagen geradezu eine Einladung für Kriminelle oder für Krumme Touren! Seht ihr ja jetzt auch mit den Strafzetteln und Bußgeldbescheiden. Oder stellt euch mal vor der baut einen Unfall mit Todesfolge oder nutzt das Fahrzeug für einen Banküberfall. Was dann?!
Da werdet ihr nicht drum herum kommen einen Anwalt einzuschalten. Aber als erstes solltet ihr bei der Polizei anrufen, dort Bescheid geben und auch Anzeige wegen Betrug erstatten. Eure Versicherung solltet ihr auch umgehend informieren!
Gute Idee, wenn die Spielregeln eingehalten werden, die da lauten: Zulassungsstelle und Versicherung sind über einen Verkauf asap zu informieren.
Zudem hat der Zoll die Steuer abgerechnet, geht nicht bei einem zugelassenem Auto, es ist als abgemeldet oder umgeschrieben.
Zuerst würde ich den Gang zur Versicherung wählen. Dort unter Vorlage des Kaufvertrages die Versicherung kündigen. Zeitgleich der Zulassungsstelle die Veräußerung anzeigen. Zur Poilzei würde ich auch gehen, Anzeige erstatten.
Na wenn ihr sogar schon die Steuer zurückbekommen habt, dann braucht es doch nicht mehr abgemeldet werden,- es ist dann bereits abgemeldet.
Nun verstehe auch ich gar nichts mehr, der Zoll rechnet nicht ab, wenn das Fahrzeug noch auf Deinen Namen zugelassen ist.
Mit der Versicherung hast Du nichts mehr zu tun, wenn Du mit Versicherung verkauft hast und denen das so wie vereinbart mitteilst.
Aber warum bekommen wir dann Post von der Stadt wegen falsch parken etc.?
Hab jetzt bei der Polizei angerufen. Abgemeldet ist das Auto, der Käufer fährt wohl noch mit den abgestempelten Kennzeichen durch die Gegend.
Den Käufer zur Rede stellen und den Fahrzeugbrief zurückholen, um mal schnellstmöglich abzumelden. Deswegen Verkauf mit klaren Menschenverstand meldet man selber ab, bevor der Wagen zum Verkauf ansteht. Es könnte auch sein, dass ein Käufer was weiß ich ein Raubüberfall plant und du mit der Sachlage zu konfrontieren hast, obwohl du gar nichts begangen hast.
Da hilft entweder Anwalt oder selber zusehen, wie du den Wagen wiederfindest. Ansonsten bei der Polizei melden und das Fahrzeug fahnden, was nicht sonderlich hilft
Den Verkäufer erreichen wir nicht mehr. Können wir das Fahrzeug als gestohlen melden und es abschleppen lassen?
Ist doch auch egal, vereinbart wurde von Dir, dass Zulassungstelle und Versicherung über einen Verkauf asap zu informieren sind. Warum geschieht da nichts.
Der Käufer hat das gute Stück mit Versicherung gekauft und hat aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben 4 Wochen Zeit, um es umzumelden.
Du bekommst aber doch nur Post, weil Du die Spielregeln, die Du mit der Zulassungstelle vereinbart hast, nicht einhälst.
Wurde wenigstens Deine Versicherung informiert, nicht dass der Käufer auch noch auf Deine SF-Klasse fährt. Wurde auch vereinbart mit denen.
Das Auto ist bereits seit Dezember bei der Versicherung abgemeldet. Wir haben auch bereits eine Rückerstattung der KFZ Steuer für das Fahrzeug bekommen.