Auto verkaufen, Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Servus :)
Ich habe meine Autofinanzierung bei der Bank abgelöst, die Zulassungsbescheinigung Teil 2, dürfte laut Bank die nächsten 10 Tage bei mir ankommen.
Ich möchte das Auto aber so schnell es geht verkaufen, mein Käufer würde schon die nächsten Tage kommen, aber da ich Teil 2 noch nicht habe, meinte er, es wäre kein Problem für ihn, wenn ich es per Post dann an ihn schicken würde.
Auto abmelden kann man ja auch so mit dem Fahrzeugschein.
Jetzt meine Frage: Ist das Risiko hoch für mich als Verkäufer? Bestehen irgendwelche Gefahren, wenn er Teil 2 erst bisschen spät nach dem Kauf erhält?
5 Antworten
Ich würde das Fahrzeug vorher abmelden.
Falls der Erwerber das Fahrzeug nicht ummelden oder abmelden würde, musst Du die Kraftfahrzeugsteuern und ggf. auch Versicherungsbeiträge erstmal weiterhin begleichen.
Außerdem bekommst Du die Verwarnungsgelder ggf. zugeschickt.
Auf jeden Fall solltest Du deiner Kfz-Zulassungsbehörde eine Veräußerungsanzeige zusenden. Der Erwerber des Fahrzeuges könnte ein Kurzzeitkennzeichen bei deiner Kfz-Zulassungsbehörde beantragen. Allerdings kann der Erwerber des Fahrzeuges erst dann die Wiederzulassung des Fahrzeuges beantragen, wenn ihm die Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt. Als Käufer des Fahrzeuges wäre mir das Risiko zu hoch. Falls die Zulassungsbescheinigung Teil II auf dem Postwegen abhanden kommen würde, wäre die Neuaustellung der Fahrzeugpapiere erst nach einigen Wochen möglich. Die Papiere müssten in einem besonderen Verfahren neu beantragt werden!
Für beide Seiten wäre es fair, wenn die Übergabe des Fahrzeuges auch mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen würde.
Ich als Käufer würde nie ein Auto auch nur anzahlen, wenn ich nicht die vollen Papiere gesehen habe. Solang ich diese nicht habe, kann ich das Auto auch nicht zulassen.
Also wenn du auf ganz sicher gehen willst, lass ihn das Auto anschauen und wenn die Papiere da sind nochmal kommen und dann bezahlen mitnehmen.
Dein Risiko ist, dass der Brief auf dem Postweg verloren geht. Heißt viel Rennerei.
Frag dich ob du das Ding wirklich mit der Post schicken willst. Ich hatte den Fall mal, als Einschreiben geschickt kam aber laut Käufer nicht an. War ein ewiges hin und her mit diesem Menschen, manche sind wirklich das Letzte... Letztendlich hat er zugegeben dass es doch ankam...
Klar kannst du machen, dann aber unbedingt per Einschreiben mit rückschein
und denk dran: vor der Übergabe abmelden
In diesem Fall ist das Einschreiben als Einwurfeinschreiben auch ausreichend. Der Fragesteller kann im Internet über den Code verfolgen, ob das Einschreiben zugestellt worden ist.
Allerdings hast Du so nur den Beweis, dass ein Einschreiben zugestellt wurde! Für den Inhalt des Umschlages hast Du so keinen Beweis. Du brauchst also einen Zeugen, welche Unterlagen sich im Briefumschlag befinden!
Zur Abmeldung brauchst du die ZulBesch I und II.
Für die Außerbetriebsetzung wird die ZB II nicht benötigt! Anbei die gesetzliche Grundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__16.html