Auto noch angemeldet verkauft und neuer Eigentümer meldet es nicht ab?
Folgendes Problem ich habe vor ca. anderthalb Monaten mein altes Auto verkauft, da ich sowas das erste mal gemacht habe war ich ein bisschen aufgeregt. Das Auto war noch auf mich angemeldet und es war abgesprochen das er es schnellst möglich abmeldet. Jetzt sind fast zwei Monate vergangen und das Auto ist immer noch nicht abgemeldet. Ich war leider zu blöd das auch in den Kaufvertrag zu schreiben. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten da gehen vor zu gehen? (Der neue Eigentümer hat mir per WhatsApp versichert es sei jetzt abgemeldet aber eine Bestätigung habe ich nicht bekommen)
6 Antworten
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: gib eine kopie des kaufvertrages bei deiner zulassungsbehörde ab. diese wird dann den käufer anschreiben, wenn er im selben zulassungsbezirk wohnt oder die neue zulasungsbehörde über den verkauf informieren. beantrage auch die abmeldung nach § 13 IV fzg einzuleiten.
Was hat der TÜV damit zu tun? Du sollst die Zulassungsbehörde informieren!
Das war halt blöde, daß Du die Nummernschilder nicht behalten hast.
Wir hatten auch mal das Problem und in der Tat hat er es nie umgemeldet sondern ist damit gefahren bis der TÜV abgelaufen war. Folge: Wir mußten bis zum TÜVEnde KFZ Steuer bezahlen, da das KFZ nie umgemeldet wurde.
Das kann Dir nun auch passieren. Machen kannst Du da nichts, es sei denn Du weißt wo das Auto steht und nimmst Dir die Nummernschilder mit.
Sonst kannst Du nur warten.
Ganz schnell die von Dir versäumte Meldung an die Zulassungsstelle und die Versicherung machen.
kannst du über die Zulassungsstelle machen, der neue Besitzer wird dann aufgefordert das Auto umzumelden.
Ich hoffe, du hast das deiner Versicherung und dem Straßenverkehrsamt gemeldet.
Nein habe ich nicht ich habe ja wie gesagt angenommen das es abgemeldet ist und hab deswegen einfach abgewartet.
Dann wartet man ein paar Tage und nicht anderthalb Monate. Du bist verpflichtet, einen Verkauf und somit ein Halterwechsel zügig bei der Straßenverkehrsbehörde zu melden.
Das höre ich zum ersten mal gut zu wissen. Also bei der Versicherung hab ich Bescheid gesagt aber bei der Straßenverkehrsbehörde nicht.
Durch den Kaufvertrag ist es abgesichert, daher kann da auch nichts passieren oder auch kommen.
Trotzdem besteht Meldepflicht. Er ist ja nicht mehr der Besitzer. Ein Kaufvertrag entbindet nicht von der Meldepflicht.
Wenn man mal googeln würde, findet man auch interessante Infos.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Privatverkauf-PKW-wird-nicht-umgemeldet--f32253.html
Trotzdem hast du gegen die Meldepflicht, die in der STVO verankert ist, verstoßen, insofern es nicht um wenige Tage ging. Wenn das keine Konsequenzen hatte, hast du Glück gehabt. Zumal es hier schon über einen längeren Zeitraum geht und nicht um wenige Tage.
Der TÜV ist schon im November 2019 abgelaufen.